Energiewirtschaft

Leistungspreis für Strom: Wie die Netzentgelte ab 2027 berechnet werden

Das Wichtigste in Kürze
  • Die E-Control hat am 12. Oktober 2026 die neue Netzentgelt-Verordnung erlassen. Ab 2027 zählt neben der Strommenge die höchste Viertelstundenleistung des Monats, das Verhältnis soll in Stufen auf 50 zu 50 steigen.
  • Als Durchschnitt für die Endstufe nennt die E-Control 33,82 Euro je kW und Jahr bis 10 kW, das Doppelte darüber. Der Arbeitspreis sinkt dafür von 7,36 auf 4,53 Cent je kWh, Pauschale und Messentgelt entfallen.
  • Rund 75 Prozent der Zählpunkte zahlen weniger. Ein Haushalt mit E-Auto, der mit 11 kW lädt, zahlt rund 21 Prozent mehr - mit 4 kW Ladeleistung dagegen weniger als heute.
  • Für Haushalte startet der gemessene Leistungspreis je Netzgebiet zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028. Die Preise stehen erst in der Tarifverordnung, die für Dezember 2026 angekündigt ist.
Leistungspreis für Strom: Wie die Netzentgelte ab 2027 berechnet werden

Was die E-Control am 12. Oktober 2026 verordnet hat

Bisher hing die Netzrechnung eines Haushalts fast nur an der Strommenge: Rund 90 Prozent der Netzkosten kamen laut E-Control über den Arbeitspreis je Kilowattstunde herein, rund 10 Prozent über eine Pauschale. Ob jemand seine 3.500 kWh gleichmäßig über den Tag bezog oder jeden Abend mit 11 kW das Auto lud, machte keinen Unterschied - obwohl Leitungen und Trafos für die Spitze gebaut werden müssen, nicht für die Jahresmenge.

Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V, BGBl. II Nr. 299/2026) dreht das um. Sie wurde am 12. Oktober 2026 kundgemacht, stützt sich auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und gilt ab 1. Jänner 2027. Fünf Dinge ändern sich:

  • Leistungspreis für alle: Neben der Strommenge zählt künftig die höchste Viertelstundenleistung des Monats. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis soll in Stufen auf 50 zu 50 steigen.
  • Zeitvariable Arbeitspreise: Der Sommerrabatt SNAP bleibt, ab Oktober 2027 kommt ein Winterrabatt für die Nacht dazu.
  • Flexible Entnahme: Wer dem Netzbetreiber zwei Sperrfenster am Tag zugesteht, zahlt für diesen Teil der Leistung deutlich weniger.
  • Neues Netzanschlussentgelt: Es besteht aus einem aufwandsbezogenen und einem pauschalen, leistungsbezogenen Anteil.
  • Regeln für systemdienliche Speicher: Großspeicher können von Netzentgelten befreit werden, wenn sie dem Netz nachweislich nützen.

Mehr Geld soll dabei nicht hereinkommen. Die Summe der Netzkosten bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt. Die E-Control rechnet damit, dass langfristig rund 300 Millionen Euro an jährlichen Netzkosten vermieden werden, wenn Autos und Speicher nicht mehr gleichzeitig mit voller Leistung laden.

So wird die Monatsspitze gemessen

Verrechnet wird der höchste Viertelstundenleistungswert eines Kalendermonats. Die Verordnung definiert ihn als die über 15 Minuten gemessene durchschnittliche Entnahmeleistung. Der Unterschied zur Momentanleistung ist groß: Ein Wasserkocher mit 2 kW, der drei Minuten läuft, schlägt in seiner Viertelstunde mit 0,4 kW zu Buche. Backrohr, Föhn oder Staubsauger treiben die Monatsspitze deshalb kaum. Was zählt, sind Geräte, die eine Viertelstunde und länger mit hoher Leistung ziehen: Wallbox, Wärmepumpe mit Heizstab, Sauna, Durchlauferhitzer, Boiler.

Die Daten liefert der Smart Meter. Auch wer der Speicherung von Viertelstundenwerten widersprochen hat, entkommt dem Leistungspreis nicht: Der Zähler hält in der Opt-out-Einstellung weiterhin den höchsten Viertelstundenwert des Monats fest. Fehlt ein Messwert, bildet der Netzbetreiber einen Ersatzwert (§ 3 der Verordnung).

Zwei Untergrenzen und eine Schwelle stehen fix im Text: Auf Netzebene 7, also bei Haushalten und Kleingewerbe, werden mindestens 2 kW verrechnet. Und der Leistungspreis hat zwei Stufen - eine für die ersten 10 kW, eine höhere für alles darüber.

Was der Leistungspreis kostet

Die Verordnung legt nur die Struktur fest. Die Preise je Netzgebiet folgen in der Tarifverordnung, die die Regulierungskommission der E-Control laut Ankündigung im Dezember 2026 erlässt. Wie die Größenordnung aussieht, hat die Behörde aber bei ihrer Fachveranstaltung im Juli 2026 vorgerechnet - als österreichweiten Durchschnitt für die Endstufe 50 zu 50, ohne Umsatzsteuer:

BestandteilHeute (Durchschnitt)Endstufe 50:50
Arbeitspreis7,36 Cent/kWh4,53 Cent/kWh
Pauschale54,00 € pro Jahrentfällt
Messentgelt28,80 € pro Jahrentfällt
Leistungspreis bis 10 kW-33,82 € je kW und Jahr
Leistungspreis über 10 kW-67,64 € je kW und Jahr

Illustrative Werte der E-Control auf Basis der Smart-Meter-Daten 2024. Je Netzbereich wird ein eigener Tarif gerechnet.

Umgelegt auf den Monat kostet ein Kilowatt Spitze also rund 2,82 Euro, jenseits der 10 kW rund 5,64 Euro. Für den typischen Haushalt mit 3.500 kWh und 4,4 kW Monatsspitze sinkt die Netzrechnung damit von rund 340 auf rund 307 Euro. Die E-Control hat sechs Musterkunden durchgerechnet:

MusterkundeJahresverbrauchMittlere MonatsspitzeNetzentgelt in der Endstufe
Kleiner Haushalt1.800 kWh2,0 kWminus 31 %
Haushalt3.500 kWh4,4 kWminus 10 %
Wärmepumpe8.700 kWh7,0 kWminus 12,4 %
Landwirt50.000 kWh27,0 kWplus 1 %
E-Auto, ungesteuert7.000 kWh11,0 kWplus 21 %
E-Auto mit flexibler Entnahme7.000 kWh11,0 kWminus 8,5 %

Quelle: E-Control, Fachveranstaltung 14. Juli 2026. Statische Rechnung ohne Verhaltensänderung.

Über alle Zählpunkte gerechnet zahlen laut E-Control 75 Prozent weniger (im Schnitt 63 Euro pro Jahr), 22,8 Prozent mehr (im Schnitt 198 Euro). Die Verlierer sind Haushalte mit hoher Spitze im Verhältnis zum Verbrauch.

Bis zu welcher Spitze Sie günstiger fahren

Mit den Durchschnittswerten lässt sich für jeden Verbrauch ausrechnen, ab welcher Monatsspitze die neue Rechnung teurer wird als die alte. Die Ersparnis beim Arbeitspreis (2,83 Cent je kWh) und die entfallenden Fixbeträge (82,80 Euro) stehen dem Leistungspreis gegenüber:

JahresverbrauchNetzentgelt heuteGünstiger bis zu einer Monatsspitze von
1.500 kWh193 €3,7 kW
2.500 kWh267 €4,5 kW
3.500 kWh340 €5,4 kW
5.000 kWh451 €6,6 kW
7.000 kWh598 €8,3 kW
9.000 kWh745 €10,0 kW

Eigene Berechnung mit den Durchschnittswerten der E-Control für die Endstufe, bei gleicher Spitze in allen zwölf Monaten. In Ihrem Netzgebiet weichen die Werte ab.

Zum Start fällt der Leistungspreis niedriger aus. Im Juli ging die E-Control von rund 19 Euro je kW als Einstiegsniveau aus, je nach Netzbereich 15 bis 26 Euro. Bei der Präsentation der Verordnung nannte Vorstand Michael Strebl laut ORF einen Leistungsanteil von 40 Prozent für die erste Phase. Verbindlich ist erst die Tarifverordnung.

Wallbox: dieselbe Strommenge, andere Rechnung

Am deutlichsten zeigt sich die neue Logik beim E-Auto. Ein Haushalt mit 7.000 kWh im Jahr - die Hälfte davon fürs Auto - zahlt heute im Durchschnitt 598 Euro Netzentgelt, egal wie er lädt. In der Endstufe entscheidet die Ladeleistung:

MonatsspitzeTypische SituationNetzentgelt pro JahrGegenüber heute
13 kW11 kW laden, während gekocht wird858 €plus 260 €
11 kW11 kW laden, Haus in Ruhe723 €plus 125 €
10 kWLastmanagement deckelt bei 10 kW655 €plus 57 €
7,4 kWgedrosselt laden plus Grundlast567 €minus 31 €
5 kWmit 4 kW laden, nachts486 €minus 112 €

Eigene Berechnung: 7.000 kWh × 4,53 Cent plus Leistungspreis (33,82 € je kW bis 10 kW, 67,64 € darüber), gleiche Spitze in allen Monaten.

Zwischen der schlechtesten und der besten Zeile liegen 372 Euro im Jahr - bei identischem Verbrauch. Der Sprung über die 10-kW-Schwelle ist dabei der teuerste: Jedes Kilowatt darüber kostet doppelt.

Die E-Control empfiehlt, die Ladeleistung von 11 auf 4 kW zu senken. Für den Alltag reicht das fast immer: 10 kWh, genug für rund 50 Kilometer, sind mit 4 kW in zweieinhalb Stunden nachgeladen, 40 kWh in zehn Stunden. Wer gelegentlich schneller laden muss, zahlt den höheren Leistungspreis nur für diesen einen Monat. Bei der Wahl der Wallbox wird damit eine Funktion wichtig, die bisher als Extra galt: dynamisches Lastmanagement, das die Ladeleistung zurücknimmt, sobald im Haus andere Verbraucher laufen. Wie sich die Leistung auf die Ladezeit auswirkt, hängt vom Akku und vom Bordlader ab.

Wärmepumpe: gleichmäßig schlägt sparsam

Der Musterkunde mit Wärmepumpe steigt in der E-Control-Rechnung mit minus 12,4 Prozent als Gewinner aus: Viel Verbrauch bei moderater Spitze ist genau das Profil, das das neue System belohnt. Das gilt aber nur, solange die Spitze moderat bleibt. Strebl rät deshalb, die Wärmepumpe gleichmäßiger laufen zu lassen und etwa die Nachtabsenkung auszuschalten - sonst holt das Gerät in der Früh mit voller Leistung auf, was es in der Nacht eingespart hat.

Drei Stellschrauben folgen daraus für den Betrieb einer Wärmepumpe: den elektrischen Heizstab nur als Notreserve freigeben, die Warmwasserbereitung nicht in die Zeit legen, in der auch das Auto lädt oder gekocht wird, und einen vorhandenen Pufferspeicher nutzen, um Laufzeiten zu strecken. Ein Energiemanagementsystem kann Wallbox und Wärmepumpe gegeneinander verriegeln, sodass nie beide gleichzeitig mit voller Leistung ziehen.

Der Zeitplan: Wann der Leistungspreis in Ihrem Netzgebiet startet

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft, für Haushalte ändert sich an diesem Tag aber noch nicht zwingend etwas. Für Kunden ohne Leistungsmessung - das ist der normale Haushaltsanschluss - sieht § 6 Abs. 3a eine Übergangsregel vor: Von 1. Jänner bis 30. November 2027 wird statt der gemessenen Spitze ein Pauschalbetrag je Zählpunkt als Leistungspreis verrechnet. Diesen Zeitraum kann die E-Control je Netzbereich verkürzen oder bis 30. Juni 2028 verlängern. Die Netzbetreiber müssen bis 11. November 2026 melden, ab wann sie die neue Abrechnung beherrschen.

DatumWas passiert
11. November 2026Netzbetreiber melden der E-Control, wann sie den gemessenen Leistungspreis verrechnen können
Dezember 2026Tarifverordnung mit den Preisen je Netzgebiet (angekündigt)
1. Jänner 2027Verordnung in Kraft, neues Netzanschlussentgelt für neue Verträge
1. April 2027SNAP startet in die zweite Saison
1. Oktober 2027WiNAP gilt erstmals, Netzbetreiber müssen flexible Entnahme anbieten
1. Dezember 2027Gemessener Leistungspreis für Haushalte, sofern der Netzbereich keinen anderen Termin bekommt
1. Juli 2028Spätester Start des gemessenen Leistungspreises in allen Netzbereichen
1. Jänner 2030Bisher unterbrechbare Anschlüsse fallen ins reguläre Netzentgelt

Den Zielwert von 50 zu 50 will die E-Control innerhalb von drei Jahren in jährlichen Stufen erreichen.

SNAP und WiNAP: Rabatt nach Uhrzeit

Zum Leistungspreis kommen zwei Zeitfenster, in denen der Arbeitspreis des Netzes sinkt. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) gilt seit April 2026 von 1. April bis 30. September täglich von 10 bis 16 Uhr und bringt bisher 20 Prozent Nachlass. Neu ist der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP): von 1. Oktober bis 31. März, jeweils von 23 Uhr bis 5 Uhr früh, erstmals im Oktober 2027. Wie hoch die Nachlässe ab 2027 sind, legt die Tarifverordnung fest.

Beide Rabatte gibt es nur, wenn der Netzbetreiber Viertelstundenwerte auslesen kann - mit Opt-out-Zähler also nicht. Der klassische Nachtstrom bekommt mit dem WiNAP einen Nachfolger im Netztarif. Wichtig ist das Zusammenspiel: Der WiNAP belohnt die Uhrzeit, der Leistungspreis die Höhe. Wer um Mitternacht mit 11 kW lädt, bekommt den Rabatt auf die Kilowattstunde und zahlt trotzdem für 11 kW Spitze. Am billigsten ist nachts und langsam.

Flexible Entnahme: 75 Prozent Rabatt gegen zwei Sperrfenster

Die flexible Entnahme ersetzt den unterbrechbaren Tarif, den laut E-Control rund 500.000 Zählpunkte nutzen - etwa für Boiler, Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Das Prinzip: Sie teilen Ihre Leistung in einen garantierten und einen einschränkbaren Teil. Für den einschränkbaren Teil sind laut E-Control voraussichtlich nur 25 Prozent des regulären Leistungspreises fällig, und zwar das ganze Jahr, nicht nur in den Sperrzeiten.

Die Bedingungen für Haushalte stehen in § 10 der Verordnung:

  • Der Netzbetreiber darf den einschränkbaren Teil in zwei Zeiträumen von je zwei Stunden täglich sperren. Die Fenster sind fix vorgegeben; er darf sie höchstens zweimal im Kalenderjahr verlegen und muss das vorab bekanntgeben.
  • Der einschränkbare Teil muss mindestens 4 kW betragen, der garantierte Rest ebenfalls mindestens 4 kW - außer der gesamte Anschluss ist einschränkbar.
  • Der Vertrag läuft grundsätzlich zehn Jahre. Auf Kundenwunsch muss der Netzbetreiber ihn abschließen, spätestens ab 1. Oktober 2027.
  • Wer in den Sperrfenstern trotzdem bezieht, zahlt einen Aufschlag - außer der Netzbetreiber kann den Bezug technisch selbst begrenzen.

Ein Rechenbeispiel mit den Durchschnittswerten: Ein Haushalt mit Wallbox garantiert sich 5 kW und erklärt 6 kW für einschränkbar. Statt 406 Euro Leistungspreis für 11 kW zahlt er rund 220 Euro. Die Wallbox darf dafür in den beiden Fenstern nicht laden - für ein Auto, das die ganze Nacht steht, ist das keine Einschränkung. Bei Wärmepumpen lassen sich zwei Stunden laut E-Control-Vorstand Alfons Haber mit dem Pufferspeicher überbrücken.

Wer heute einen unterbrechbaren Tarif hat, behält bis Ende 2029 einen eigenen Tarif. Ab 1. Jänner 2030 gilt das reguläre Netzentgelt - bis dahin sollte der Umstieg auf die flexible Entnahme erledigt sein.

10 kW für jeden bestehenden Anschluss

In vielen alten Netzverträgen stehen 4 kW als vereinbarte Leistung. Dass daraus mit dem Leistungspreis Nachzahlungen entstehen, schließt die Übergangsregel in § 34 aus. Jedem Haushaltsanschluss, der vor 2027 errichtet oder vereinbart wurde, wird der höchste von drei Werten zugeordnet: 10 kW, die bisher vertraglich vereinbarte Leistung oder der Mittelwert der zwei höchsten Monatsspitzen des Jahres 2026. Wer heuer mit 15 kW gemessen wurde, bekommt also 15 kW zugeschrieben, ohne etwas nachzukaufen.

Teurer wird es erst für neue oder vergrößerte Anschlüsse. Das Netzanschlussentgelt besteht ab 2027 aus den tatsächlichen Kosten der Anschlussleitung und einem pauschalen Betrag je Kilowatt für den Netzausbau dahinter. Eine Ausnahme betrifft Photovoltaik: Anlagen bis 15 kW, die an einem bestehenden Anschluss ohne Umbau ans Netz gehen, sind vom pauschalen Anteil befreit (§ 18 Abs. 6) - eine Erleichterung beim Netzanschluss einer PV-Anlage.

Der Leistungspreis selbst fällt nur für den Bezug aus dem Netz an, nicht für die Einspeisung. Ein Heimspeicher kann deshalb doppelt wirken: Er verschiebt Sonnenstrom in den Abend und kappt die Bezugsspitze, wenn Herd und Wallbox zusammenkommen.

Was Sie jetzt tun können

  • Die eigene Spitze nachsehen. Im Kundenportal Ihres Netzbetreibers finden Sie die Viertelstundenwerte, sofern die Messung aktiviert ist. Entscheidend ist der höchste Wert je Monat, nicht der Durchschnitt.
  • Den Verursacher finden. Liegt die Spitze unter 5 kW, ändert sich für Sie wenig oder es wird billiger. Liegt sie bei 10 kW und mehr, steckt fast immer ein einzelnes Gerät dahinter.
  • Die Wallbox drosseln. Viele Geräte lassen sich per App oder vom Elektriker auf eine niedrigere Ladeleistung einstellen.
  • Große Verbraucher staffeln. Strebls Beispiel: Infrarotsauna und E-Auto nicht gleichzeitig, sondern nacheinander.
  • Die Tarifverordnung abwarten. Ob sich ein Energiemanagementsystem oder die flexible Entnahme rechnet, lässt sich erst mit den Preisen Ihres Netzgebiets sagen.

Am Energiepreis Ihres Lieferanten ändert die Verordnung nichts. Wer zusätzlich einen dynamischen Stromtarif nutzt, muss künftig zwei Signale zusammenbringen: Die billigste Stunde an der Börse ist nicht automatisch die Stunde, in der eine hohe Leistung nichts kostet.

Häufige Fragen

Ab wann gilt der Leistungspreis für Haushalte?

Die Verordnung gilt ab 1. Jänner 2027. Bis 30. November 2027 zahlen Haushalte ohne Leistungsmessung laut Übergangsregel einen Pauschalbetrag statt der gemessenen Spitze. Je Netzbereich kann der Start des gemessenen Leistungspreises zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 liegen.

Wie hoch ist der Leistungspreis?

Das steht erst in der Tarifverordnung fest, die für Dezember 2026 angekündigt ist. Als österreichweiten Durchschnitt für die Endstufe nannte die E-Control im Juli 2026 33,82 Euro je kW und Jahr bis 10 kW und 67,64 Euro darüber. Zum Start soll der Preis niedriger liegen.

Treibt ein Wasserkocher oder Föhn meine Spitze hoch?

Kaum. Verrechnet wird der Durchschnitt über 15 Minuten. Ein Gerät mit 2 kW, das drei Minuten läuft, zählt in dieser Viertelstunde nur mit 0,4 kW.

Gilt der Leistungspreis auch mit Opt-out beim Smart Meter?

Ja. Auch in der Opt-out-Einstellung erfasst der Zähler den höchsten Viertelstundenwert des Monats. Nur die Zeitrabatte SNAP und WiNAP entfallen, weil dafür ausgelesene Viertelstundenwerte nötig sind.

Muss ich Anschlussleistung nachkaufen?

Für bestehende Anschlüsse nein. Jedem Haushaltsanschluss werden mindestens 10 kW zugeordnet, bei höheren Messwerten im Jahr 2026 entsprechend mehr. Einen pauschalen Anteil je Kilowatt zahlt nur, wer ab 2027 einen neuen Anschluss errichtet oder die vereinbarte Leistung erhöht.

Was passiert mit dem unterbrechbaren Tarif?

Er läuft aus. Bisher unterbrechbare Anschlüsse behalten bis Ende 2029 einen eigenen Tarif und fallen ab 1. Jänner 2030 ins reguläre Netzentgelt. Nachfolger ist die flexible Entnahme mit zwei Sperrfenstern von je zwei Stunden am Tag.