Energiewirtschaft

Smart Meter in Österreich: alle Fragen beantwortet

Das Wichtigste in Kürze
  • Seit dem ElWG sind Viertelstundenwerte der gesetzliche Regelfall. Tageswerte sind nur übergangsweise erlaubt: bis Ende 2026 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch, ab 2027 bis 1.500 kWh.
  • Widersprechen (Opt-out) dürfen nur noch Haushalte ohne PV-Anlage, Wärmepumpe, Ladepunkt, Stromspeicher, dynamischen Tarif oder Energiegemeinschaft. Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind ausgenommen.
  • Mit Viertelstundenmessung sinkt das Netzentgelt von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent. Im Juli 2026 nutzten das 1,78 Millionen Zählpunkte.
  • Das Messentgelt beträgt höchstens 2,40 Euro pro Monat je Messrichtung. Die größten Schwächen sind Datenlücken bei der Übertragung und das eingeschränkte Widerspruchsrecht.
Smart Meter in Österreich: alle Fragen beantwortet

Was ein Smart Meter misst - und was nicht

Ein Smart Meter, im Gesetz „intelligentes Messgerät“, zerlegt den Stromverbrauch in Viertelstunden. Das ergibt 96 Messwerte pro Tag, bei einer PV-Anlage getrennt nach Bezug und Einspeisung. Der alte Ferraris-Zähler mit der Drehscheibe lieferte dagegen eine einzige Zahl: den Zählerstand am Tag der Ablesung.

Einzelne Geräte erkennt der Smart Meter nicht. Gemessen wird der Gesamtverbrauch am Hausanschluss, ob gerade der Backofen oder der Wasserkocher läuft, steht in keinem Messwert. Auf dem Display ist standardmäßig nur der aktuelle Zählerstand zu sehen. Die gespeicherten Werte zeigt es erst an, wenn Sie das beim Netzbetreiber verlangen, und diese Freigabe muss nach § 50 ElWG kostenlos sein.

Die Daten wandern bei 94 Prozent der Geräte über Datenkonzentratoren oder Gateways zum Netzbetreiber, auf dem letzten Stück fast immer über die Stromleitung selbst (Powerline Communication, kurz PLC). Die übrigen 6 Prozent senden direkt, meist per Mobilfunk. So steht es im letzten Smart-Meter-Monitoringbericht der E-Control für das Jahr 2024.

Rollout: 96,9 Prozent verbaut, die Viertelstunde lange ungenutzt

Ende 2024 hing an 6,53 von 6,74 Millionen Zählpunkten ein Smart Meter. Das entspricht einem Ausrollungsgrad von 96,9 Prozent, 90 der 117 Netzbetreiber hatten das gesetzliche Ziel von 95 Prozent erreicht. Fünf Jahre später als geplant: Ursprünglich sollten 95 Prozent schon 2019 verbaut sein, hielt der Rechnungshof in seinem Bericht vom Mai 2024 fest.

Genutzt wurde das Gerät lange nur zu einem Bruchteil. Rund 5,17 Millionen Zähler liefen in der Standardeinstellung mit einem Verbrauchswert pro Tag. Nur rund 760.000 Zählpunkte, 12,6 Prozent, übertrugen Viertelstundenwerte. Die regionalen Unterschiede waren groß: Bei Netz Niederösterreich und Netz Oberösterreich lag der Anteil jeweils über 20 Prozent, bei Stromnetz Graz unter 4 Prozent. Am anderen Ende standen 127.800 Kundinnen und Kunden, 2,1 Prozent, die per Opt-out einen digitalen Standardzähler ohne Verbrauchsprofil gewählt hatten.

In Bewegung kam das erst mit einem Rabatt. Seit Viertelstundenkunden im Sommer weniger Netzentgelt zahlen, haben laut E-Control allein im April 2026 rund 500.000 Kundinnen und Kunden umgestellt. Im Juli 2026 lieferten 1,78 Millionen Zählpunkte Viertelstundenwerte - ein Drittel aller Kunden auf Netzebene 7.

Was das ElWG geändert hat: die Viertelstunde als Regelfall

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025), in Kraft seit 24. Dezember 2025, hat sich die Logik umgedreht. Früher mussten Sie die Viertelstundenmessung aktiv anfordern. Nach § 54 Abs. 1 ElWG erfassen, speichern und übermitteln Smart Meter jetzt grundsätzlich sämtliche Viertelstundenwerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme.

Ganz auf einen Schlag gilt das nicht. § 54 Abs. 3 erlaubt Tageswerte übergangsweise, gestaffelt nach dem Jahresverbrauch:

ZählpunktTageswerte noch zulässig
mit PV-Anlage, Wärmepumpe, Ladepunkt, Stromspeicher, dynamischem Tarif oder Energiegemeinschaftnein
Jahresverbrauch über 5.000 kWhnein
Jahresverbrauch 1.500 bis 5.000 kWhbis 31. Dezember 2026
Jahresverbrauch bis 1.500 kWhauch ab 1. Jänner 2027

Die Fristen verlängern sich um sechs Monate, wenn beim Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen fehlen. Netzbetreiber, die schon Ende 2019 mindestens 70 Prozent Smart Meter verbaut hatten, können bei der E-Control sogar eine Verlängerung bis zur nächsten Gerätegeneration beantragen. Verzögert sich die Umstellung, muss der Netzbetreiber die Gründe den betroffenen Kunden nachvollziehbar darlegen.

Warten müssen Sie darauf nicht. Das Recht, die Viertelstundenmessung selbst zu verlangen, hält § 54 Abs. 3 ausdrücklich fest. Umgestellt wird im Kundenportal des Netzbetreibers, und ein Entgelt dafür sieht die Systemnutzungsentgelte-Verordnung nicht vor.

Opt-out: Wer noch widersprechen darf

Das Recht, keine Verbrauchsprofile speichern zu lassen, gibt es weiterhin. Es ist aber deutlich schmaler geworden. Nach § 54 Abs. 2 ElWG dürfen nur Haushaltskunden widersprechen, und auch nur, wenn am Zählpunkt nichts davon zutrifft:

  • ein laufender Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen,
  • eine Photovoltaik- oder andere Stromerzeugungsanlage, ein Stromspeicher, eine Wärmepumpe oder ein Ladepunkt,
  • eine Prepaymentfunktion oder eine Einspeisung über eine Direktleitung,
  • die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft oder einer anderen Form der gemeinsamen Energienutzung.

Ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt schließt den Widerspruch nicht aus. Solche Kleinsterzeugungsanlagen nimmt das Gesetz aus der Aufzählung ausdrücklich heraus.

Der Widerspruch richtet sich an den Netzbetreiber, nicht an den Stromlieferanten. Eine E-Mail oder ein Brief mit der Zählpunktnummer von der Stromrechnung genügt. Der Netzbetreiber muss den Zähler dann so konfigurieren, dass keine Tages- und Viertelstundenwerte mehr gespeichert und übertragen werden. Erfasst werden nur noch der Monatsverbrauch und der höchste Viertelstunden-Leistungswert des Monats, beides bleibt 15 Monate im Gerät. Sommerrabatt, dynamische Tarife und Energiegemeinschaften sind für diesen Zählpunkt dann ausgeschlossen.

Den Gerätetausch selbst verhindert der Widerspruch nicht. Netzbetreiber müssen alle Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausstatten (§ 49 ElWG), der Opt-out betrifft nur die Datenerfassung. Der Verfassungsgerichtshof hielt den digitalen Standardzähler schon 2021 für eine verhältnismäßige Lösung (V 178/2021), der OGH schloss sich 2022 an. Die Schlichtungsstelle der E-Control behandelt Anträge gegen den Einbau wegen Aussichtslosigkeit gar nicht. Vor der Regulierungskommission landeten 2024 trotzdem 165 solcher Verfahren, nach 38 im Jahr davor.

Mit dem Abdrehen des Stroms darf der Netzbetreiber dabei nicht drohen. Das hat der OGH im Oktober 2024 entschieden (3 Ob 191/24w): Verweigert jemand den Zugang zum Zähler, muss der Netzbetreiber den Tausch vor Gericht durchsetzen. Auch der Gerichtshof der EU befasst sich mit der Frage (C-468/24, Netz Niederösterreich). In seinen Schlussanträgen vom 11. Dezember 2025 hielt Generalanwalt Andrea Biondi den Einbau auch gegen den Willen der Kundin für zulässig.

Sommer-Netzentgelt: 20 Prozent weniger zwischen 10 und 16 Uhr

Seit 1. April 2026 gilt auf Netzebene 7, also für Haushalte und Kleingewerbe, der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP). Von 1. April bis 30. September kostet das Netznutzungsentgelt täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent weniger. In diesen Stunden liefern die Photovoltaikanlagen im Netz am meisten Strom.

Die Bedingungen stehen in § 5 der Systemnutzungsentgelte-Verordnung. Der Rabatt gilt nur für Strom, der im Zeitfenster elektronisch gemessen und vom Netzbetreiber ausgelesen wurde - in der Praxis also nur mit Viertelstundenmessung. Mengen, die einer erneuerbaren Energiegemeinschaft zugeordnet sind, fallen heraus, weil für sie ohnehin ein reduziertes Netzentgelt gilt. Einen Antrag braucht es nicht, und welcher Stromlieferant Sie beliefert, spielt keine Rolle.

Wie viel der Rabatt ausmacht, hängt vom Netzbereich ab. Netznutzungsentgelt für Haushalte ohne Leistungsmessung, in Cent pro kWh ohne Umsatzsteuer, Stand September 2026:

NetzbereichArbeitspreisSNAP (10-16 Uhr)Ersparnis je kWh
Burgenland8,466,771,69
Kärnten9,677,741,93
Klagenfurt6,905,521,38
Niederösterreich8,797,031,76
Oberösterreich6,295,031,26
Linz5,574,461,11
Salzburg6,595,271,32
Steiermark8,827,061,76
Graz5,174,141,03
Tirol6,815,451,36
Innsbruck8,036,421,61
Vorarlberg4,963,970,99
Wien6,985,581,40
Kleinwalsertal17,7314,183,55

Ein Rechenbeispiel für Niederösterreich: Wer im Sommerhalbjahr 500 kWh in das Fenster verschiebt, etwa mit Waschmaschine, Geschirrspüler und Warmwasserboiler, spart 500 mal 1,76 Cent. Das sind 8,80 Euro netto oder 10,56 Euro mit Umsatzsteuer. Lädt zusätzlich ein Elektroauto 1.200 kWh tagsüber, kommen 25,34 Euro dazu. Die E-Control rechnet ohne Verhaltensänderung mit 7 bis 10 Euro im Jahr, mit gezielter Verlagerung mit 30 bis 50 Euro.

Reich wird damit niemand. Aber der Rabatt verlangt nur eine Einstellung im Portal, und wer eine Wallbox oder eine Wärmepumpe mit Warmwasserspeicher hat, verschiebt schnell ein Vielfaches der 500 kWh.

Dynamische Stromtarife: Pflichtangebot seit April 2026

Die zweite Anwendung, die ohne Viertelstundenwerte nicht funktioniert, sind dynamische Stromtarife. Ihr Energiepreis folgt dem Börsenpreis am Day-Ahead-Markt und ändert sich im Tagesverlauf. Seit 1. April 2026 muss jeder Lieferant mit mehr als 25.000 Zählpunkten einen solchen Tarif anbieten und daneben weiterhin einen Fixpreistarif (§ 22 ElWG). Vor dem Abschluss muss er nachweislich über Chancen, Kosten und Risiken informieren. Abgerechnet wird monatlich, Haushalte können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Ob sich das rechnet, zeigt eine Auswertung der E-Control für 2024. Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch und Standardlastprofil hätte mit dem günstigsten Spot-Tarif 364,67 Euro netto für die Energie bezahlt, mit dem teuersten 655,75 Euro. Der günstigste Monatsfloater lag mit 365,17 Euro praktisch gleichauf. Der Tarif allein spart also wenig, wenn der Verbrauch so verteilt ist wie bei allen anderen. Der Vorteil entsteht erst durch Verschieben: Elektroauto in der Nacht oder zu Mittag laden, Wärmepumpe mit Pufferspeicher vorheizen, Batteriespeicher bei niedrigen Preisen füllen.

Was der Smart Meter kostet

Für den Tausch zahlen Sie nichts. Laufend fällt das Messentgelt an, das auf der Netzrechnung steht. Die Systemnutzungsentgelte-Verordnung deckelt es bei höchstens 2,40 Euro pro Monat je Messrichtung für Drehstromzähler und 1,00 Euro für Wechselstromzähler, jeweils ohne Umsatzsteuer. Bei einer PV-Anlage misst der Zähler in zwei Richtungen, der Höchstbetrag gilt je Richtung. Den tatsächlichen Betrag nennt das Preisblatt Ihres Netzbetreibers - mehr zu den übrigen Posten im Ratgeber zu den Netzkosten in Österreich.

Mit Smart Meter können Sie außerdem zwischen Monats- und Jahresrechnung wählen (§ 43 ElWG). Bleiben Sie bei der Jahresrechnung, muss Ihnen der Lieferant auf Verlangen jeden Monat eine kostenlose Verbrauchs- und Abrechnungsinformation schicken.

Teuer war die Umrüstung trotzdem, nur taucht sie auf keiner Rechnung als eigener Posten auf. Der Rechnungshof bezifferte die Gesamtkosten mit mindestens 2,18 Milliarden Euro, davon 1,78 Milliarden an Investitionen. 2012 waren noch rund 830 Millionen Euro geschätzt worden. Bezahlt wird das über die Netzentgelte. Dazu kommt ein Posten, den kaum jemand kennt: Die Smart-Meter-Infrastruktur verbraucht selbst Strom, laut E-Control rund 209 GWh im Jahr. Die Netzverluste dafür kosteten 2024 rund 37,6 Millionen Euro.

Die Nachteile des Smart Meters

Viertelstundenwerte zeigen den Tagesablauf

Welches Gerät läuft, verraten die Messwerte nicht. Aber 96 Werte am Tag reichen, um zu sehen, wann jemand aufsteht, kocht oder eine Woche verreist ist. Das ist der sachliche Kern der Datenschutzkritik. Das ElWG begrenzt die Verwendung auf eine abschließende Liste von Zwecken, darunter Abrechnung, Netzbetrieb, Prognosen und Statistik, für Statistik und Energielenkung nur in anonymisierter Form. Jede andere Nutzung ist unzulässig, ausdrücklich auch in Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren, die nicht unmittelbar den Strommarkt betreffen (§ 57).

Im Webportal des Netzbetreibers stehen die Werte 36 Monate zur Verfügung, Sie können sie dort aber auch monatsweise löschen (§ 59). An Dritte wie eine Energiegemeinschaft oder einen Energiedienstleister gehen sie nur mit Ihrer Freigabe im Portal, die jederzeit widerrufbar ist (§ 60). Ihr Stromlieferant erhält die Viertelstundenwerte auf Verlangen am Folgetag bis 15 Uhr.

Mit PV, Wärmepumpe oder Wallbox gibt es kein Opt-out mehr

Bis Dezember 2025 konnte jeder Endverbraucher den digitalen Standardzähler verlangen. Heute reicht schon eine Wärmepumpe oder ein Ladepunkt am Zählpunkt, um den Widerspruch auszuschließen. Wer in die Energiewende investiert und gleichzeitig möglichst wenig Daten preisgeben will, hat damit keine Wahl mehr.

Datenlücken und Ersatzwerte

Die Übertragung über die Stromleitung ist störanfällig. Ende 2024 erreichten nur 4 der 13 größten Netzbetreiber eine Datenverfügbarkeit von über 99 Prozent innerhalb von zwölf Stunden. Rund 85.000 Zähler waren 2024 auch nach 15 Tagen nicht erreichbar und mussten teils vor Ort entstört werden. 24.000 Geräte stellten die Netzbetreiber ganz auf Betrieb ohne Smart-Funktionen um, weil sich die Verbindung nicht wiederherstellen ließ. Fehlen Viertelstundenwerte, bildet der Netzbetreiber Ersatzwerte, etwa aus vergleichbaren Tagen oder dem Standardlastprofil, und muss darüber informieren (§ 55). Spürbar wird das vor allem in Energiegemeinschaften und bei der Einspeisevergütung: Fehlende Daten verzögern dort nach Erfahrung der E-Control die Abrechnung.

Abschalten aus der Ferne ist technisch möglich

Jeder Smart Meter muss eine Unterbrechung und Freigabe der Anlage aus der Ferne erlauben (§ 50). Rechtlich ist eine Abschaltung aber an ein Mahnverfahren gebunden: zwei Mahnungen mit jeweils mindestens zwei Wochen Nachfrist, die letzte per Einschreiben, und nie am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder Feiertag (§ 34). Für das Abschalten und Wiedereinschalten aus der Ferne darf der Netzbetreiber nichts verrechnen, vor Ort sind es bis zu 30 Euro.

Kurze Lebensdauer

Smart Meter haben eine Eichfrist von zehn Jahren und danach fünf Jahre Nacheichfrist. Nach 15 Jahren enden auch Herstellergarantie und Support. Die ersten Geräte wurden vor rund 15 Jahren eingebaut, der Tausch gegen die zweite Generation steht damit unmittelbar bevor - finanziert wieder über die Netzentgelte. Die Anforderungen an die Nachfolger legt die Intelligente-Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-V 2026) fest, in Kraft seit 15. Juli 2026. Ab 1. Jänner 2040 müssen alle Smart Meter eines Netzbetreibers diesen Vorgaben entsprechen.

Strahlung: messbar gering

Die Sorge vor Elektrosmog ist verbreitet, die Messwerte sind eindeutig. Bei Geräten mit Powerline-Übertragung liegt die Feldstärke direkt am Zähler laut der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation an der ETH Zürich unter 0,5 V/m, in 50 Zentimetern Abstand ist nichts mehr messbar. Der Grenzwert liegt bei 87 V/m. Funkbasierte Zähler senden meist nur einige Male am Tag für wenige Sekunden. Ein einziges kurzes Handytelefonat belastet nach derselben Quelle stärker als ein solcher Zähler über seine gesamte Lebensdauer.

Echtzeitdaten über die Kundenschnittstelle

Das Webportal zeigt die Werte mit Verzögerung, der Netzbetreiber hat dafür bis zu zwölf Stunden Zeit (§ 58). Für die Steuerung einer PV-Anlage mit Speicher oder einer Wallbox, die nur mit Überschuss lädt, ist das zu langsam. Dafür hat jeder Smart Meter eine Kundenschnittstelle, die Messwerte in Fast-Echtzeit direkt im Haus ausgibt. Der Netzbetreiber muss sie auf Wunsch kostenlos freischalten und die Spezifikationen bereitstellen (§ 52). Ein passender Adapter reicht die Daten an ein Energiemanagementsystem oder eine Smart-Home-Zentrale weiter. Die Daten fließen dabei vom Zähler direkt zu Ihrem Gerät.

So aktivieren Sie die Viertelstundenmessung

Zuständig ist immer der Netzbetreiber, an dessen Netz Ihre Adresse hängt, nie der Stromlieferant. Im Kundenportal sehen Sie, ob bereits Viertelstundenwerte übertragen werden, und können die Einstellung dort ändern. Für die Registrierung brauchen Sie die Angaben von Ihrer Stromrechnung. Die Portale der großen Netzbetreiber:

Allgemeine, anbieterunabhängige Informationen bieten die Regulierungsbehörde E-Control und der Branchenverband Oesterreichs Energie. Die Zählpunkt-Präfixe und Portal-Einstiege aller Netzbetreiber, auch der Stadtwerke und kleineren E-Werke, sind auf smartmeter.at gesammelt.

Häufige Fragen

Kann ich den Smart Meter ablehnen?

Den Einbau nicht: Netzbetreiber müssen alle Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausstatten, und Verfassungsgerichtshof wie OGH haben den digitalen Standardzähler als zulässige Lösung bestätigt. Haushalte ohne PV-Anlage, Wärmepumpe, Ladepunkt, Stromspeicher, dynamischen Tarif oder Energiegemeinschaft können aber der Speicherung von Tages- und Viertelstundenwerten widersprechen (Opt-out). Der Zähler erfasst dann nur noch Monatswerte und den höchsten monatlichen Viertelstunden-Leistungswert.

Brauche ich einen Smart Meter für meine PV-Anlage?

Ja, und zwar mit Viertelstundenmessung: Einspeisung und Bezug werden getrennt erfasst, und ein Opt-out ist bei einer zugeordneten Erzeugungsanlage gesetzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind nur Balkonkraftwerke bis 800 Watt. Details zur PV-Förderung finden Sie im Ratgeber zu den Photovoltaik-Förderungen, den Weg zum Netzanschluss im Beitrag PV-Anlage anmelden.

Wer bekommt den Sommerrabatt auf das Netzentgelt?

Jeder Zählpunkt auf Netzebene 7, dessen Verbrauch viertelstündlich gemessen und vom Netzbetreiber ausgelesen wird. Der Rabatt von 20 Prozent auf den Netzarbeitspreis gilt von 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr und wird ohne Antrag verrechnet. Strommengen, die einer erneuerbaren Energiegemeinschaft zugeordnet sind, sind ausgenommen.

Was kostet ein Smart Meter?

Der Tausch ist kostenlos. Laufend zahlen Sie das Messentgelt, das die Systemnutzungsentgelte-Verordnung mit höchstens 2,40 Euro pro Monat je Messrichtung für Drehstromzähler und 1,00 Euro für Wechselstromzähler begrenzt, jeweils ohne Umsatzsteuer. Die Umstellung auf Viertelstundenwerte und die Freischaltung der Kundenschnittstelle kosten nichts.

Wie lange werden meine Verbrauchsdaten gespeichert?

Im Zähler selbst mindestens 60 Tage, beim digitalen Standardzähler die Monatswerte 15 Monate. Im Webportal des Netzbetreibers stehen die Werte 36 Monate zur Verfügung, Sie können sie dort auch monatsweise löschen. Daten, die der Netzbetreiber für Netzbetrieb, Netzausbau und Lastprognose verwendet, muss er löschen, sobald er sie dafür nicht mehr braucht.

Kann ich mit Smart Meter monatlich abrechnen lassen?

Ja. Mit einem Smart Meter haben Sie das Wahlrecht zwischen Monats- und Jahresrechnung (§ 43 ElWG). Bei dynamischen Tarifen ist die monatliche Rechnung Pflicht. Bleiben Sie bei der Jahresrechnung, muss Ihnen der Lieferant auf Verlangen monatlich eine kostenlose Verbrauchs- und Abrechnungsinformation schicken.