WiNAP: Was der Winter-Nieder-Arbeitspreis beim Netzentgelt bringt
- Der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) senkt von 1. Oktober bis 31. März täglich zwischen 23 und 5 Uhr den Arbeitspreis des Netzentgelts. Er gilt erstmals ab 1. Oktober 2027.
- Grundlage ist § 7 Abs. 4 der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die die E-Control am 12. Oktober 2026 erlassen hat. Wie hoch der Nachlass ausfällt, legt erst die Tarifverordnung fest.
- Voraussetzung sind Viertelstundenwerte vom Smart Meter. Ohne sie gibt es weder den WiNAP noch den Sommer-Rabatt SNAP.
- Bei 20 Prozent Nachlass wie beim SNAP wären es im Schnitt rund 0,9 Cent je kWh. Der Leistungspreis bleibt davon unberührt: Wer nachts mit 11 kW lädt, zahlt trotzdem für 11 kW Spitze.

Sechs Stunden pro Winternacht billigeres Netz
Der Winter-Nieder-Arbeitspreis, kurz WiNAP, ist ein verbilligter Arbeitspreis im Netzentgelt. Er gilt jedes Jahr von 1. Oktober bis 31. März, jeweils von 23 Uhr bis 5 Uhr früh. Sechs Stunden pro Nacht also, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Festgeschrieben ist er in § 7 Abs. 4 der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), die die E-Control am 12. Oktober 2026 erlassen hat. Die Verordnung gilt ab 1. Jänner 2027, der WiNAP laut § 32 Abs. 4 aber erst ab 1. Oktober 2027. Der erste Winter mit Rabatt ist damit 2027/28. Er betrifft die Netzebene 7, das Niederspannungsnetz, an dem Haushalte und kleinere Betriebe hängen.
Welcher Teil der Rechnung billiger wird
Der Nachlass trifft genau einen Posten: den Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts, also den Betrag, den der Netzbetreiber je transportierter Kilowattstunde verrechnet. Gleich bleiben:
- der Energiepreis Ihres Stromlieferanten,
- der Leistungspreis, der ab 2027 nach der höchsten Viertelstunde des Monats abgerechnet wird,
- Steuern, Abgaben und Förderbeiträge.
Ob die Energie selbst nachts billiger ist, entscheidet der Liefervertrag. Ein Fixpreistarif kostet um Mitternacht gleich viel wie zu Mittag. Ein dynamischer Stromtarif folgt dem Börsenpreis Stunde für Stunde - erst mit ihm kann auch die Kilowattstunde vom Lieferanten in der Nacht günstiger werden.
Warum gerade 23 bis 5 Uhr
In ihren Erläuterungen zur Verordnung begründet die E-Control den WiNAP mit der geringeren Netzbelastung in der Nacht. Verbrauch, der sich verschieben lässt, soll aus den Starklastzeiten des Winters in diese Stunden wandern und die Leitungen gleichmäßiger auslasten. Der SNAP im Sommer folgt einer anderen Logik: Er holt Verbrauch in die Mittagsstunden, in denen Photovoltaikanlagen viel Strom ins Netz speisen.
Das Fenster hat sich im Verfahren noch verschoben. Im Begutachtungsentwurf von Ende Juni 2026 stand 22 bis 4 Uhr, erlassen wurde 23 bis 5 Uhr. Wer sich an Berichten aus dem Sommer orientiert hat, sollte Ladepläne und Zeitschaltuhren später entsprechend einstellen.
Neu ist die billigere Netz-Nacht übrigens nicht. Bis Ende 2025 kannten die Netztarife Sommer- und Winterentgelte sowie Hoch- und Niederentgelte. Mit der Novelle für 2026 hat die E-Control sie auf einen einzigen Arbeitspreis vereinheitlicht, nur die Doppeltarife für nicht gemessene Kunden in der Steiermark, in Graz, Tirol und Vorarlberg liefen noch bis Ende März 2026. Der WiNAP holt die Nacht zurück, diesmal österreichweit im selben Zeitfenster und über den Smart Meter statt über einen Zähler mit zwei Zählwerken, wie ihn der klassische Nachtstrom brauchte.
SNAP und WiNAP im Vergleich
| SNAP (Sommer) | WiNAP (Winter) | |
|---|---|---|
| Zeitraum | 1. April bis 30. September | 1. Oktober bis 31. März |
| Uhrzeit | 10 bis 16 Uhr | 23 bis 5 Uhr |
| Stunden pro Tag | 6 | 6 |
| Start | 1. April 2026 | ab 1. Oktober 2027 |
| Nachlass | 20 % (2026) | offen, kommt mit der Tarifverordnung |
| Zweck | Sonnenstrom zu Mittag abnehmen | Last in die schwach ausgelastete Nacht verschieben |
| Voraussetzung | Viertelstundenwerte | Viertelstundenwerte |
| Rechtsgrundlage ab 2027 | § 7 Abs. 3 SNE-G-V | § 7 Abs. 4 SNE-G-V |
Für 2026 hat die E-Control den Sommer-Nieder-Arbeitspreis mit 20 Prozent unter dem regulären Arbeitspreis angesetzt. Wie hoch SNAP und WiNAP ab 2027 sind, steht in der Tarifverordnung, deren Beschluss für Dezember 2026 angekündigt ist. Für Haushalte ohne Leistungsmessung legt sie zudem bis 30. November 2027 eigene Übergangswerte fest, auch für SNAP und WiNAP.
Ohne Viertelstundenwerte kein Rabatt
§ 7 Abs. 5 schließt Anschlüsse aus, für die keine gemessenen Viertelstundenwerte vorliegen oder deren Daten nicht reichen, um den Verbrauch den Zeitfenstern zuzuordnen. Ein Tageswert verrät nicht, wie viel davon zwischen 23 und 5 Uhr geflossen ist.
Beim SNAP zeigt sich, was das in der Praxis heißt. Der Smart Meter muss im Viertelstundenintervall messen, die sogenannte Opt-in-Einstellung. Laut E-Control lässt sie sich meist im Kundenportal des Netzbetreibers selbst aktivieren, danach rechnet der Netzbetreiber den Rabatt automatisch ab. Viele haben das noch nicht getan: In Wien war laut Wiener Netze im August 2026 erst rund jeder fünfte Haushaltszählpunkt umgestellt.
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll die Viertelstundenmessung zum Standardfall machen, schreibt das Wirtschaftsministerium. Widersprechen kann man weiterhin, und bei Kleinverbrauchern bis 1.500 kWh Jahresverbrauch bleibt der Tageswert die übliche Übermittlung. Wer nicht abwarten will: Ein Blick ins Kundenportal zeigt, wie der eigene Zähler eingestellt ist. Mit Viertelstundenwerten gibt es beide Rabatte, ohne sie keinen.
Was der WiNAP in Euro bringt
Die Höhe steht noch nicht fest, eine Größenordnung lässt sich trotzdem rechnen. Die Annahme: Der WiNAP bringt wie der SNAP 20 Prozent Nachlass, und der Arbeitspreis liegt beim österreichweiten Durchschnitt, den die E-Control für die Endstufe des neuen Systems nennt, 4,53 Cent je kWh netto. Dann spart jede Kilowattstunde im Nachtfenster rund 0,9 Cent. 1.000 kWh bringen 9 Euro netto, mit Umsatzsteuer knapp 11 Euro.
| Verbraucher | Annahme | kWh im Fenster pro Winter | Ersparnis netto |
|---|---|---|---|
| E-Auto, 12.000 km im Jahr | 18 kWh je 100 km, rund 1.100 kWh im Winterhalbjahr, komplett nachts geladen | 1.100 | rund 10 € |
| Wärmepumpe, 5.000 kWh im Jahr | 85 % davon im Winterhalbjahr, gleichmäßiger Betrieb, ein Viertel in den sechs Nachtstunden | 1.060 | rund 10 € |
| Elektrischer Warmwasserboiler | 1.500 kWh im Jahr, nachts aufgeheizt | 750 | rund 7 € |
| Speicherheizung am Haushaltszähler | 6.000 kWh nachts geladen | 6.000 | rund 54 € |
Ein Haushalt mit E-Auto und Wärmepumpe kommt damit auf rund 20 Euro pro Winter, ohne große Verbraucher bleibt es bei ein paar Euro. Nennenswert wird der WiNAP nur dort, wo viel Strom ohnehin nachts fließt. Wer eine Speicherheizung über einen eigenen unterbrechbaren Zähler betreibt, behält bis Ende 2029 einen eigenen Tarif, mehr dazu unter Nachtspeicherheizung tauschen oder behalten.
Die Uhrzeit spart Cent, die Spitze spart Hunderte Euro
Zum Vergleich der Leistungspreis: In der Endstufe kostet jedes Kilowatt Monatsspitze im Schnitt 33,82 Euro im Jahr, jedes Kilowatt über 10 kW das Doppelte. Bestimmt die Wallbox die Spitze, sind das beim Laden mit 11 kW rund 406 Euro, mit 4 kW rund 135 Euro. Die Differenz von rund 270 Euro ist mehr als das Zwanzigfache dessen, was der WiNAP beim E-Auto bringt.
Beide Signale lassen sich verbinden, aber nur mit etwas Planung. Wer um 23 Uhr Wallbox, Boiler und Wärmepumpe gleichzeitig startet, erzeugt genau die Spitze, die der Leistungspreis bestraft. Sechs Stunden reichen für langsames Laden: Mit 4 kW kommen pro Nacht 24 kWh in den Akku, genug für rund 130 Kilometer.
So legen Sie Verbraucher ins Nachtfenster
- E-Auto: Ladebeginn in der App des Autos oder der Wallbox auf 23 Uhr stellen und die Ladeleistung auf 4 kW begrenzen. Bei einer neuen Anschaffung lohnen Wallboxen mit Zeitplan und Lastmanagement.
- Warmwasser: Einen Elektroboiler mit einer Zeitschaltuhr auf das Nachtfenster legen. Bei einer Warmwasser-Wärmepumpe genügt meist eine Änderung im Ladeprogramm.
- Wärmepumpe: Den Heizbetrieb nicht in die Nacht zwingen, ein gleichmäßiger Lauf hält die Spitze niedrig und spart mehr. Verschieben lassen sich die Warmwasserbereitung und das Laden eines Pufferspeichers.
- Nicht stapeln: Laufen Boiler und Wallbox gleichzeitig, addieren sich ihre Leistungen zur Monatsspitze. Ein Energiemanagementsystem kann die Geräte gegeneinander verriegeln.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der WiNAP?
Erstmals ab 1. Oktober 2027. Danach gilt er in jedem Winterhalbjahr von 1. Oktober bis 31. März, täglich von 23 bis 5 Uhr.
Muss ich den WiNAP beantragen?
Einen eigenen Antrag sieht die Verordnung nicht vor. Voraussetzung sind Viertelstundenwerte vom Smart Meter. Beim SNAP rechnet der Netzbetreiber den Rabatt automatisch ab, sobald die Viertelstundenmessung aktiv ist.
Wie hoch ist der Rabatt?
Das legt die Tarifverordnung fest, deren Beschluss für Dezember 2026 angekündigt ist. Zum Vergleich: Der SNAP senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts 2026 um 20 Prozent.
Gilt der WiNAP auch am Wochenende?
Ja. Die Verordnung nennt nur Zeitraum und Uhrzeit, ohne zwischen Werktagen, Wochenenden und Feiertagen zu unterscheiden.
Ist der WiNAP dasselbe wie Nachtstrom?
Nein. Klassischer Nachtstrom war ein eigener Tarif, meist mit Doppeltarifzähler. Der WiNAP senkt nur den Netzanteil, gilt österreichweit im selben Zeitfenster und läuft über den Smart Meter. Ob die Energie selbst nachts billiger ist, hängt weiter vom Liefervertrag ab.