Flexible Entnahme: 75 Prozent Rabatt auf den Leistungspreis und für wen er sich lohnt
- Die flexible Entnahme nach § 10 der neuen Netzentgelt-Verordnung ersetzt den unterbrechbaren Tarif. Sie teilen Ihre Leistung in einen garantierten und einen flexiblen Teil, den der Netzbetreiber zweimal täglich für je zwei Stunden sperren darf.
- Für den flexiblen Teil fällt laut E-Control voraussichtlich nur ein Viertel des Leistungspreises an, und zwar das ganze Jahr. Mit Wallbox spart ein Haushalt in der Endstufe rund 430 Euro netto im Jahr.
- Flexibel müssen mindestens 4 kW sein, garantiert bleiben ebenfalls mindestens 4 kW, außer der ganze Anschluss ist flexibel. Netzbetreiber müssen den Vertrag spätestens ab 1. Oktober 2027 auf Wunsch abschließen.
- Der Vertrag läuft grundsätzlich zehn Jahre. Den flexiblen Anteil wieder zu verkleinern, geht nur, wenn das Netz Platz hat. Bisher unterbrechbare Anschlüsse fallen mit 1. Jänner 2030 ins reguläre Netzentgelt.

Das Prinzip: garantiert und flexibel
Ab 2027 zahlen Haushalte für das Stromnetz einen Leistungspreis, der sich nach der höchsten Viertelstunde des Monats richtet. Wer Wallbox oder Wärmepumpe mit voller Leistung betreibt, zahlt dafür spürbar mehr. Die flexible Entnahme ist das Gegenmittel, das die E-Control gleich mitgeliefert hat.
Sie teilen die Leistung Ihres Anschlusses in zwei Teile:
- Garantierte Leistung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und kostet den vollen Leistungspreis.
- Flexible Leistung darf der Netzbetreiber in zwei Zeitfenstern von je zwei Stunden am Tag bis zu 100 Prozent einschränken. Dafür kostet sie laut E-Control voraussichtlich nur ein Viertel des Leistungspreises.
Der Rabatt gilt das ganze Jahr, rund um die Uhr, nicht nur während der Sperrzeiten. Für die Aufteilung entscheiden Sie selbst. Geregelt ist das in § 10 der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die am 12. Oktober 2026 erlassen wurde. Sie macht aus einem Instrument, das es bisher nur für Großkunden auf den Netzebenen 3 und 4 gab, ein Angebot für jeden Haushalt.
Die Spielregeln im Detail
| Punkt | Regel für Haushalte (Netzebene 7) |
|---|---|
| Sperrfenster | 2 Zeiträume à 2 Stunden täglich |
| Lage der Fenster | fix vorgegeben vom Netzbetreiber, höchstens zweimal pro Jahr verlegbar, vorab bekanntzugeben |
| Dynamische Variante | auf Wunsch, wenn der Netzbetreiber sie technisch unterstützt: Festlegung bis 6 Uhr des Vortags |
| Flexibler Anteil | mindestens 4 kW |
| Garantierter Rest | mindestens 4 kW, außer der gesamte Anschluss ist flexibel |
| Voraussetzung | Netzbetreiber darf die Viertelstundenwerte des Zählers verarbeiten |
| Laufzeit | grundsätzlich 10 Jahre |
| Anspruch | Abschluss auf Kundenwunsch, spätestens ab 1. Oktober 2027 |
| Bezug in der Sperrzeit | Überschreitungsfaktor oder Pönale, außer der Netzbetreiber begrenzt selbst technisch |
Aus den beiden 4-kW-Grenzen folgt eine Hürde, die leicht übersehen wird: Eine Teilflexibilisierung setzt mindestens 8 kW voraus. Ein Haushalt mit 6 kW Spitze kann nur alles flexibel stellen oder nichts.
Wann die Fenster liegen, bestimmt der Netzbetreiber. Als Beispiel nannte die E-Control bei der Vorstellung laut i-Magazin 6 bis 8 Uhr und 18 bis 20 Uhr, also genau die Morgen- und Abendspitze, wenn gekocht, geduscht und geheizt wird. Im Juli hatte die E-Control für Haushalte noch zweimal vier Stunden vorgesehen, erlassen wurden zweimal zwei.
Was die flexible Entnahme spart
Die echten Preise kommen erst mit der Tarifverordnung im Dezember. Mit den österreichweiten Durchschnittswerten, die die E-Control für die Endstufe genannt hat, lässt sich die Größenordnung aber rechnen: 33,82 Euro je kW und Jahr bis 10 kW, 67,64 Euro für jedes Kilowatt darüber, der flexible Teil zu 25 Prozent davon. Annahme: Die angegebene Spitze wird jeden Monat erreicht. Alle Werte netto pro Jahr.
| Haushalt | garantiert / flexibel | regulär | flexible Entnahme | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, Spitze 9 kW | 5 kW / 4 kW | 304 € | 203 € | 101 € |
| Wallbox 11 kW, Spitze 16 kW | 5 kW / 11 kW | 744 € | 313 € | 431 € |
| Wallbox auf 4 kW gedrosselt, Spitze 9 kW | 5 kW / 4 kW | 304 € | 203 € | 101 € |
| eigener Wärmepumpenzähler, 6 kW | 0 / 6 kW | 203 € | 51 € | 152 € |
| Speicherheizung, eigener Zähler 12 kW | 0 / 12 kW | 473 € | 118 € | 355 € |
Die zweite Zeile ist die interessanteste. Mit flexibler Entnahme kostet das Laden mit 11 kW kaum mehr als das Drosseln auf 4 kW ohne Vertrag, nämlich 313 statt 304 Euro. Wer beides kombiniert, landet bei 203 Euro. Die E-Control kommt in ihren Musterrechnungen zum selben Bild: Ein Haushalt mit Elektroauto, 7.000 kWh und 11 kW Spitze zahlt ohne Anpassung 21 Prozent mehr Netzentgelt als heute, mit flexibler Entnahme 8,5 Prozent weniger.
In den ersten Jahren fallen die Beträge kleiner aus. Der Leistungspreis startet niedriger und steigt in Stufen auf die Endwerte, entsprechend wächst auch der Rabatt erst mit.
Für wen sie sich lohnt
Die flexible Entnahme passt zu Geräten, die zwei Stunden Pause verkraften, ohne dass jemand es merkt.
- Wallbox: Ein Auto, das über Nacht steht, lädt die Sperrfenster einfach nicht. Die Ladezeit kann die Wallbox selbst steuern, bei der Wallbox-Wahl lohnt deshalb eine Zeitplanfunktion. Rückspeisefähige Ladeeinrichtungen nennen die Erläuterungen zur Verordnung ausdrücklich als Anwendungsfall, mehr zum bidirektionalen Laden.
- Wärmepumpe mit Puffer: Zwei Stunden lassen sich laut E-Control-Vorstand Alfons Haber mit einem passenden Pufferspeicher überbrücken, die Anlage stellt sich auf fixe Fenster automatisch ein.
- Speicherheizung und Boiler: Sie laden ohnehin zeitversetzt. Für Nachtspeicherheizungen auf eigenem Zähler ist der Umstieg vor 2030 fast Pflicht, sonst zahlen sie den vollen Leistungspreis.
- Heimspeicher: Die garantierte Leistung darf null sein. Ein Batteriespeicher kann außerdem die Sperrfenster für den restlichen Haushalt überbrücken.
Wenig bringt die flexible Entnahme Haushalten ohne steuerbare Großverbraucher. Deren Spitze entsteht beim Kochen oder Föhnen, oft genau in den Fenstern. Und wer die Sperrzeiten nicht technisch absichern kann, riskiert den Aufschlag.
Der Haken: zehn Jahre Bindung
Die Vereinbarung läuft grundsätzlich zehn Jahre. Das Recht, den gesamten Netzzugangsvertrag ordentlich zu kündigen, bleibt zwar bestehen, praktisch spielt das aber nur bei Umzug oder Stilllegung eine Rolle. Entscheidender ist § 10 Abs. 6: Den flexiblen Anteil während der Laufzeit wieder zu verkleinern, ist nur möglich, soweit Netzkapazität vorhanden ist. Wer einmal flexibel ist, bekommt garantierte Leistung also nur zurück, wenn der Netzbetreiber Platz hat.
Bevor Sie unterschreiben, lohnt deshalb ein Blick auf die eigenen Viertelstundenwerte im Kundenportal des Netzbetreibers: Wie hoch ist die Spitze in den späteren Sperrfenstern, und welche Geräte verursachen sie? Wer die Fenster des eigenen Netzbetreibers kennt und weiß, dass dort nur Auto und Wärmepumpe laufen, kann beruhigt flexibel gehen. Wer morgens um sieben Herd, Wasserkocher und Durchlauferhitzer gleichzeitig betreibt, wählt die garantierte Leistung lieber großzügig.
Was in der Sperrzeit passiert
Bezieht der Haushalt in einem Fenster mehr als die garantierte Leistung, fällt laut § 10 Abs. 8 einmal pro Zeitfenster ein Überschreitungsfaktor oder eine Pönale auf den höchsten Leistungswert an. Wie hoch, legt die Tarifverordnung fest. Hat der Netzbetreiber eine technische Möglichkeit, den Bezug selbst zu begrenzen, entfällt der Aufschlag, dann schaltet er eben ab.
Zuverlässig lösen lässt sich das auf Kundenseite: Wallbox und Wärmepumpe bekommen die Sperrzeiten in ihre Zeitpläne, ein Energiemanagementsystem hält den übrigen Bezug unter der garantierten Grenze. Die Messung selbst übernimmt der Smart Meter mit seinen Viertelstundenwerten.
Das Ende des unterbrechbaren Tarifs
Rund 500.000 Zählpunkte in Österreich laufen heute über einen unterbrechbaren Tarif, häufig mit eigenem Zähler für Wärmepumpe, Boiler oder Speicherheizung. Laut § 34 der Verordnung bekommen sie bis Ende 2029 noch eigene Preise in der Tarifverordnung. Ab 1. Jänner 2030 gilt für sie das reguläre Netzentgelt, mit vollem Leistungspreis.
Die flexible Entnahme ist der vorgesehene Nachfolger. Ein vorhandener eigener Zähler kann bleiben und umgestellt werden, nötig ist er aber nicht mehr: Weil die flexible Entnahme einen Anteil der Leistung betrifft und nicht ein bestimmtes Gerät, kann sie über einen einzigen Zählpunkt abgerechnet werden. Wer heute zwei Zähler hat, sollte bis 2029 durchrechnen, ob einer reicht. Wie die einzelnen Netzbetreiber Sperrfenster und Umstellung anbieten, steht noch nicht fest. Spätestens ab 1. Oktober 2027 müssen sie Vereinbarungen abschließen.
Was die Reform sonst bringt, vom Leistungspreis bis zum Winter-Nieder-Arbeitspreis, fasst die E-Control auf ihrer Seite zur Verordnung zusammen.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich die flexible Entnahme vereinbaren?
Die Verordnung gilt ab 1. Jänner 2027. Netzbetreiber müssen Vereinbarungen umgehend und spätestens ab 1. Oktober 2027 abschließen, auf Netzebene 7 auch auf Wunsch des Kunden.
Wie hoch ist der Rabatt?
Laut E-Control sind für den flexiblen Teil voraussichtlich 25 Prozent des regulären Leistungspreises fällig, also 75 Prozent Rabatt. Der endgültige Wert steht in der Tarifverordnung, die für Dezember 2026 angekündigt ist.
Was passiert, wenn ich in der Sperrzeit trotzdem Strom beziehe?
Dann fällt einmal pro Zeitfenster ein Überschreitungsfaktor oder eine Pönale auf den höchsten Leistungswert an. Die Höhe legt die Tarifverordnung fest. Kann der Netzbetreiber den Bezug technisch selbst begrenzen, entfällt der Aufschlag.
Kann ich die Vereinbarung wieder auflösen?
Sie läuft grundsätzlich zehn Jahre. Den flexiblen Anteil zu verkleinern, ist während der Laufzeit nur möglich, wenn genug Netzkapazität vorhanden ist. Die ordentliche Kündigung des gesamten Netzzugangsvertrags bleibt davon unberührt.
Was wird aus meinem unterbrechbaren Tarif?
Er bekommt bis Ende 2029 eigene Preise in der Tarifverordnung. Ab 1. Jänner 2030 gilt das reguläre Netzentgelt mit vollem Leistungspreis, sofern Sie bis dahin nicht auf die flexible Entnahme umgestiegen sind.
Brauche ich einen zweiten Zähler?
Nein. Die flexible Entnahme kann über einen einzigen Zählpunkt laufen, weil sie einen Anteil der Leistung betrifft und nicht ein bestimmtes Gerät. Ein vorhandener eigener Zähler für die Wärmepumpe kann weiter bestehen.