Förderungen für Wärmepumpen in Österreich 2024

Der Markt für Wärmepumpen in Österreich hat im ersten Halbjahr 2023 eine bemerkenswerte Steigerung des Absatzes um 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erlebt. Diese Entwicklung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: Nachholeffekte aus dem Jahr 2022, einen erhöhten Marktanteil beim Heizungstausch und eine verbesserte Verfügbarkeit der Wärmepumpen. In Zahlen ausgedrückt, betrug das Marktwachstum insgesamt 35.404 Stück, wobei Heizwärmepumpen 28.106 Stück und Brauchwasser-Wärmepumpen 7.298 Stück ausmachten.

Der Ausblick auf 2024 leidet unter Baupreisen und sinkender Kaufkraft

Trotz dieser positiven Entwicklung im ersten Halbjahr 2023 sieht der Ausblick für das Jahr 2024 weniger optimistisch aus. Gründe für diese gedämpfte Erwartung sind unter anderem ein starker Rückgang der Bautätigkeit, insbesondere im Wohnbau, steigende Baupreise, sinkende Kaufkraft und Investitionsbereitschaft sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Gasversorgung und aktuelle Diskussionen über Heizungsgesetze und EU-Verordnungen. Zudem sind die Anträge auf Förderungen für den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen.

Das Erneuerbare Wärme Gesetz bringt gute Rahmenbedigungen

Nichtsdestotrotz sind die Rahmenbedingungen für die Umstellung auf Wärmepumpen in Österreich bis Ende 2024 durch hohe Förderungen und das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWG) günstig gestaltet. Der EWG-Entwurf bietet Übergangsfristen und langfristige Förderungen für den Umstieg. Darüber hinaus sind Wärmepumpen, die bis einschließlich 2024 installiert werden, von der geplanten europäischen F-Gase-Verordnung nicht betroffen.

Am 12. Dezember 2023 hat die Umweltförderungskommission die von der Regierung angekündigte Förderung beschlossen, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Förderungen sind Teil eines umfassenden Programms zur Unterstützung der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme.

Bundesweit gelten ab 2024 neue technologiespezifische Förderpauschalen, die je nach Art des Heizsystems variieren. Zum Beispiel beträgt die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe 16.000 Euro und für eine Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 Euro. Zusätzliche Zuschläge, wie ein Bohrbonus oder ein Solarbonus, können diese Beträge weiter erhöhen. Diese Bundesförderungen können in Kombination mit Landesförderungen und steuerlichen Begünstigungen bis zu 75% der gesamten Investitionskosten abdecken.

Was wird genau gefördert?

Die Förderfähigkeit erstreckt sich auf verschiedene Aspekte rund um die Installation einer Wärmepumpe, wie beispielsweise die Kosten des Geräts selbst, Planungskosten, Wärmequellenanlagen, Einbindung ins Heizungssystem, und Demontage- sowie Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen

Hier die für sie wichtigsten Punkte in Bezug auf Wärmepumpen:

1. Förderpauschalen und Kostenobergrenzen

  • Die Bundesförderung für Wärmepumpen setzt ab 2024 technologiespezifische Förderpauschalen an.
  • Für Luft/Wasser-Wärmepumpen liegt die Kostenobergrenze bei 25.383 €, während Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpen mit bis zu 37.252 € gefördert werden können​​.
  • Es gibt differenzierte Förderungspauschalen für verschiedene Heizsysteme, um die unterschiedlichen Investitionskosten zu berücksichtigen. Zum Beispiel erhalten Ein- oder Zweifamilienhäuser für einen Anschluss an Nah- oder Fernwärme eine Pauschale von 15.000 Euro, während der Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe mit 23.000 Euro unterstützt wird​​.

2. Technische Änderungen

  • Eine wichtige technische Änderung betrifft die Vorlauftemperatur von Wärmepumpen. Früher lag die zulässige Vorlauftemperatur bei maximal 40°C. Dies wird nun auf 55°C angehoben, um die Effizienz der Wärmepumpen und ihre Anwendungsmöglichkeiten zu verbessern​​.

3. Förderungsfähige Kosten

  • Förderungsfähig sind die Kosten des physischen Geräts (z.B. Wärmepumpe), Planungskosten, Wärmequellenanlagen, Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, sowie Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage​​.

4. Soziale Unterstützung und Förderungsprozess

  • „Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an einkommensschwache Haushalte, die bis zu 100% der Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung finanziert bekommen können​​.
  • Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Registrierung einer konkreten Projektidee​​.

5. Förderungen für verschiedene Gebäudetypen

  • Die Förderungen unterscheiden sich je nach Gebäudetyp. Im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es zum Beispiel bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund plus zusätzliche Boni für bestimmte Maßnahmen​​.
  • Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser werden unterschiedliche Fördersätze angeboten​​.

Kontakt für die Förderung von Wärmepumpen in den Bundesländern

BundeslandBehörde/AbteilungTelefonnummerWebseite
BurgenlandWohnbauförderung Burgenland bzw. BOEF0 26 82/600-2800Link
WienMagistratsabteilung 5001/4000 74 860Link
NiederösterreichAmt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung0 27 42/22 133Link
OberösterreichAmt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft – Abteilung Umweltschutz0 732/77 20-0Link
SalzburgAmt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung0662 8042 3791Link
SteiermarkAmt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik – Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung0 316/877-3955Link
KärntenAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau050 536 31002Link
TirolLand Tirol0 512 508 2732Link
VorarlbergAmt der Vorarlberger Landesregierung0 5574/511 26105Link