Elektroquad – Das Quad mit Elektromotor

Bei einem Quad handelt es sich um ein kleines, geländegängiges Kraftfahrzeug, welches ein bis zwei Personen befördern kann. Die Lenkung erfolgt mittels einer Lenkstange, ähnlich wie bei einem Motorrad, auch der Sitz gleicht dem eines zweirädrigen Kraftfahrzeug.Das Elektroquad verfügt über einen Elektroantrieb, welcher mit Energie aus den Akkus versorgt wird. Als Bremssysteme werden herstellerabhängig entweder Scheibenbremsen oder Trommelbremsen eingebaut, oft auch in Kombination vorne und hinten.

Das Eigengewicht eines Elektroquads unterscheidet sich jeweils vom Typ des Quads. Minielektroquads verfügen über einen Eigengewicht von maximal 50 kg, größere Elektroquads, welche auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen liegen bei einem Gewicht von ca. 350 – 400 kg.

Die meisten Elektroquads werden vorrangig für den privaten Gelände- und Hausgebrauch verwendet, diese Fahrzeuge ermöglichen ein schnelles vorankommen und unterliegen keiner Zulassung- bzw. Versicherungspflicht. Auch Elektroquads mit Straßenzulassung sind mittlerweile erwerbbar und unterscheiden sich in Komfort, Reichweite und natürlich dem Anschaffungspreis ganz erheblich. Maximale Geschwindigkeiten von 25 km/h bis zu 45 km/h sind mit einem solchen Quad möglich.

Die Reichweite der Akkus variiert zwischen 50 und 100 Kilometer und sind je nach Größe in 6 – 12 Stunden wieder komplett einsatzbereit. Viele Elektroquads verfügen zudem zusätzlich über einen extra Stauraum für Reserveakkus. Auch für Elektroquads stehen Anbauten, wie Schneepflug, Anhängerkupplung, Seilwinde und beispielsweise Salzstreuer zur Verfügung und können von den leisen und umweltfreundlichen Elektroquads problemlos gehändelt werden. Genügend Gepäckstrauraum weisen die Elektroquads ebenfalls auf, ausgestattet mit Hartschalenkoffern lässt sich problemlos einiges an Einkäufen transportieren.

Was kostet ein Elektroquad?

Der Anschaffungspreis eines Elektroquads differenziert sich in aller erster Linie in den Kategorien mit Straßenzulassung sowie ohne Straßenzulassung. Quads, welche ausschließlich auf heimischen Boden gefahren werden sollen und demnach über keine Straßenzulassung verfügen müssen, sind bereits in den Preisklassen ab € 1000,00 möglich. Die sogenannten Mini-Quads sind bereits ab € 300,00 erhältlich. Bei Elektroquads mit einer Straßenzulassung variieren die Kosten zwischen € 6000,00 und € 15.000,00. Die erreichbare Geschwindigkeit sowie die Reichweite und Kilowattleistung der Batterien sind zum größten Teil ausschlaggebend für die doch gravierenden Preisunterschiede.

Zu den Unterhaltungskosten zählen neben Strom, Pflegemittel auch Verschleißteile wie beispielsweise Leuchtmittel für die Lampen. Bei Elektroquads mit Straßenzulassung kommen noch die Versicherung sowie die Steuer hinzu. Mit zu bedenken ist auch der Verschleiß der Batterie, die nur über eine gewisse Lebensdauer verfügt.

Zulassung und Fahrerlaubnis für Quads

Die Zulassung eines Quads erfolgt als Vierradkraftfahrzeug, welches sich jedoch beschränkt auf ein Leergewicht von höchstens 400 kg sowie de Maximalleistung von 15 kW. Liegt ein Quad mit beiden Vorgaben über diese Einstufungen, erfolgt die Zulassung als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine. In den meisten Fällen stellt die Straßenzulassung kein Probleme dar, weil die Hersteller bereits alle notwendigen sicherheitsrelevanten Punkte für die Verkehrssicherheit beim Bau des Quads bedacht haben, hierzu zählen unter anderem Blinker, Beleuchtung, Straßenreifen, niedriger Schwerpunkt und die breite Spur.

Viele Maschinen werden zudem bereits serienmäßig mit COC-Papieren ausgeliefert. Mit diesen Papieren ist eine Zulassung als Vierradkraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle kein Problem. Als Kennzeichnungspflicht muss das Quad über ein amtliches Kennzeichen, welches vorne am Fahrzeug befestigt werden muss, verfügen. Um ein solches Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, muss die Fahrererlaubnisklasse B (nötig ebenfalls für den Pkw) vorhanden sein. Seit Januar 2013 dürfen auch 16-Jährige ein Quad im öffentlichen Straßenverkehr führen, hierfür wurde in Europa die Führerscheinklasse AM eingeführt. Das Führen eines solchen Quads für unter 18-Jährige beschränkt sich jedoch auf einen Hubraum von 50 cm³.

Auch für das Führen eines Quads besteht Helmpflicht, sobald das Fahrzeug über eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt. Auch der Beifahrer unterliegt dabei der Helmpflicht.

Versicherungspflicht eines Elektroquads

Quads welche über 50 cm³ verfügen werden mit Versicherungskennzeichen versichert, welche jedes Jahr erneuert werden müssen. Mit diesem Versicherungskennzeichen ist die notwendige und vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Die Einstufung in eine Versicherung erfolgt bei den Versicherungsgesellschaften nach unterschiedlichen Kriterien. Möglich sind hierbei die Einstufung als PKW, Motorrad, Quads mit ATV- oder LOF-Zulassung, welches sich nochmals unterteilt in der Vergabe von grünen oder schwarzen Nummernschildern. Auch die Einstufung in die spezielle Klasse für reine Quads (WKZ 031) ist möglich. Jeder der Einstufung hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und sollte daher gut bedacht werden.