Photovoltaik – Finanzierung und Förderungen in Österreich

Die Lebenserhaltungskosten steigen beständig, doch leider erhält man deshalb nicht mehr Gehalt vom Arbeitgeber. Autofahren entwickelt sich allmählich zu einem Luxus, da die Spritpreise in unbezahlbare Höhen schießen und die Rohstoffe knapp werden.

Auch wenn es um die Versorgung des Hauses geht, werden Auswirkungen der Rohstoffknappheit spürbar: Die Preise für Öl bzw. Ölheizungen steigen von Jahr zu Jahr. Viele Hausbesitzer suchen deshalb nach alternativen Heiz- und Stromgewinnungsmethoden. Erneuerbare Energien sind voll im Trend: Besonders beliebt ist Photovoltaik.

Kein Dach ohne Solarzelle 

Besonders in sehr sonnigen Regionen sind Solarzellen auf Dächern von Haushalten eine Selbstverständlichkeit geworden. Sie gelten als eine sinnvolle Investition und man zeigt dadurch auch gleich, dass man naturbewusst und ökonomisch lebt.

Was noch vor 10 Jahren die gesamte Dorfgemeinschaft auf den Plan gerufen hätte, ist jetzt zum Alltag geworden. Immer mehr Haushalte entscheiden sich dafür, die Fläche auf ihrem Dach zu nutzen und dort Solaranlagen anzubringen. Das liegt u.a. auch daran, dass in den letzten Jahren viel Aufklärungsarbeit geleistet und die Technologie weiter verbessert wurde. Außerdem gibt es immer bessere Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen für Photovoltaik.

Wie Sie eine Förderung beantragen

Allgemein gilt für erneuerbare Energien, dass es relativ viele Angebote an Förderungen dafür gibt. Allerdings muss die Tarifförderung vor dem Anbringen eine Solaranlage beantragt werden. Ist sie bereits auf dem Dach, wird es schwierig, nachträglich noch Geld dafür zu bekommen. Beim Beantragen einer Finanzierungshilfe sollten Sie folgende Schritte einhalten:

  1. Lassen Sie sich von einem Photovoltaik-Experten beraten, welche Möglichkeiten Ihnen bei Ihrem Haus überhaupt gegeben sind. Aspekte wie die Stärke und Dauer der Sonneneinstrahlung, die Größe der Anlage, die baulichen Maßnahmen für Leitungen, die Größe des Haushalts, die zu erwartende Leistung etc. Erst wenn eine Engpassleistung von mindestens 5 kWpeak garantiert werden kann, wird eine Tarifförderung gewährt.
  2. Sollten Sie diese Bedingung erfüllen, können Sie entsprechende Angebote einholen und miteinander vergleichen. Vergessen Sie dabei nicht, dass eventuell auch ein Dachdecker bezahlt werden muss.
  3. In einem nächsten Schritt sollten Sie die Finanzierung mit Ihrer Hausbank besprechen. Auch Banken gewähren oftmals Kredite zum Zweck der Anbringung einer PV-Anlage.
  4. Steht die Finanzierung, dürfen Sie nicht vergessen, die Gemeinde über das Errichten der Anlage zu informieren. Missgünstige Nachbarn können Ihnen sonst schnell viel Ärger bereiten.
  5. Egal ob Sie einen Kredit für die Ökostromanlage bekommen oder nicht, können Sie nun die Förderanträge stellen. Es sollte Sie nicht von ihrem Vorhaben ablenken, wenn eine Förderung nicht gewährt wird. Sie können es immer noch bei anderen Förderstellen versuchen.
  6. Sollten Sie eine Förderung erhalten, was sehr wahrscheinlich ist, muss die Anlage innerhalb der nächsten 12 Monate errichtet werden. Bis wann der Auftrag vergeben sein muss, hängt von den Anforderungen der Förderer ab.

Förderer in Österreich

Es gibt eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten und Förderern, die Ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien bzw. Solarzellen leicht machen. Die bekanntesten sind:

  • die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG,
  • die einzelnen Bundesländer,
  • Solarkredite,
  • Wohnkredite,
  • klassische Kredite und Bausparer,
  • Solarleasing

Die OeMAG als Anlaufstelle für Ihre Einspeisevergütung

Die Förderung von Tarifen für das Einspeisen ist seit dem Jahr 2002 im gültigen Ökostromgesetz verankert. Pro Jahr steht der Republik Österreich ein Budget von acht Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld wird aus dem eigens für den Zweck der Strom- bzw. Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien eingerichteten Klima- und Energiefonds entnommen.

Mehr zur OeMAG direkt auf der Webseite unter http://www.oem-ag.at/de

Gefördert wird in das Stromnetz eingespeister Strom, der durch alternative Energieerzeuger gewonnen wird. Wird ein Antrag genehmigt, gelten die bei Vertragsabschluss vereinten Tarife für 13 Jahre. Die OeMAG ist einer der wichtigsten Förderer von erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund sollten Sie dort unbedingt eine finanzielle Unterstützung beantragen. Für das Einreichen eines Förderantrages bei der OeMAG sind folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Der Vertrag über den Netzzugang vom Netzanbieter (z.B. TIWAG, EVN etc.),
  • alle Genehmigungsbescheide von der Landesregierung und Ihrer Gemeinde, die die Bauerlaubnis bestätigen,
  • den Nachweis der Anerkennung als Ökostromanlage (bei der jeweiligen Landesregierung zu beantragen)
  • und natürlich der Antrag selbst. 

Die gesetzliche Ökostrom-Einspeisetarifverordnung des Landes Österreich gilt für Photovoltaikanagen mit einer Engpassleistung zwischen 5kWpeak und 5000 kWpeak. Bei Antragsstellung und Vertragsabschluss für Aufdachanlagen betragen die Tarife im Jahr 2013 18,12 Cent/kWh. Für die Errichtung der Anlage wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch 200 Euro/kW gewährt, allerdings gilt diese Regelung nur für Aufdachanlagen Wird die Solarstromanlage auf geeigneten Freiflächen angebracht, betragen die Tarife für das Jahr 2913 16,59 Cent/kWh.

Förderungen durch die Bundesländer

Auch auf Landesebene können Förderungen für alternative Energielieferanten beantragt werden. Je nach Bundesland kann die Höhe des Zuschusses recht unterschiedlich ausfallen. Hausbesitzer sollten sich auch bei ihrem für sie zuständigen Bezirk informieren, ob dieser die Finanzierung eventuell unterstützt. Oftmals ist ein entsprechendes Budget im Jahresplan vorgesehen.

Das Land Tirol unterstützt den Neubau von Solarzellen z.B. mit 210 Euro pro m² Fläche und 50 Liter Boilerinhalt, höchstens jedoch mit 2.100 Euro pro Haushalt. Wenn die Anlage die Raumheizung unterstützt, erhöht sich der Betrag auf 4.200 Euro.

mehr: http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasserrecht/photovoltaikfoerderung/

In Salzburg gibt es zwei Fördermöglichkeiten für Privathaushalte. Zum einen kann bei der Förderstelle Energiewirtschaft und -beratung ein einmaliger Direktzuschuss und zum anderen ein Landesdarlehen durch die Wohnbauförderung beantragt werden.

mehr: http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/oekostrom.htm

In Wien beträgt der Zuschuss für eine Anlage zur Warmwasseraufbereitung 30 % der Investitionskosten plus 70 Euro pro m² Absorptionsfläche. Dient die Solaranlage der Warmwasserzubereitung und darüber hinaus der Unterstützung der Raumheizung, werden 40 % der Kosten übernommen und 100 Euro pro m² gewährt.

mehr: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energieplanung/foerderungen/oekostromfoerderung.html

Auch auf lokaler Ebene lohnt es sich, Informationen über mögliche Förderungen einzuholen. Manchmal werden diese auch auf Gemeindeebene angeboten. Allerdings sind hier die Bestimmungen oftmals etwas strikter, da den Gemeinden wesentlich weniger Budget zur Verfügung steht und die Anträge deshalb aussortiert werden müssen.

Der auf Photovoltaik zugeschnittene Solarkredit

Neben klassischen Krediten gibt es für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen auch eigene Solarkredite mit besonderen Konditionen. Beinahe jede Bank bietet dieses Sondermodell eines Kredites an.

Dadurch, dass die Bank mit Kapitalrückflüssen aufgrund der Einspeisevergütung sicher rechnen kann, ist die Vergabe des Kredits für sie eine relativ risikofreie Angelegenheit. Solarkredite sind deshalb im Vergleich günstiger als normale Kredite. Außerdem haben sie den weiteren Vorteil, dass im Gegensatz zu Baukrediten kein Eigenkapital vorhanden sein muss und eine 100%ige Finanzierung seitens der Bank möglich ist.

Besonderheiten des Solarkredits 

Beim Errichten einer Solaranlage kann der Hausbesitzer mit der Refinanzierung durch den garantierten Einspeisepreis rechnen. Dieser gilt als Sicherheit für die Bank und wird an sie abgetreten. Da die Laufzeiten bei Solarkrediten aber sehr lange sein können und die Höhe der Vergütung über die Jahre hinweg nicht garantiert werden kann, verlangen die Banken ab Finanzierungen über 50.000 Euro oft noch weitere Sicherheiten bzw. das Vorhandensein von Eigenkapital.

Bei Eigentum in Form einer Immobilie kann die Bank auf eine Eintragung ins Grundbuch bestehen. Der Hausbesitzer sollte sich einen solchen Schritt gut überlegen und die Vorteile und Nachteile abwägen. Sollte der Kreditnehmer während der Laufzeit einmal mehr Geld zur Verfügung haben, sind Sondertilgungen möglich. Dies kann sogar so weit gehen, dass er den Kredit vorzeitig vollständig abbezahlt.

Wohnkredite für die Errichtung von Solarzellen

Auch Wohnkredite können für die Finanzierung von Photovoltaik beantragt bzw. verwendet werden. Wohnkredite werden sogar explizit für die Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum gewährt.

Abhängig von den Konditionen der Bank ist beim Aufnehmen eines Wohnkredits keine Grundbucheintragung seitens der Bank vorgesehen. Auch eine Restschuldversicherung ist für gewöhnlich nicht erforderlich. Meist sind auch eine vollständige vorzeitige Rückzahlung sowie Sondertilgungszahlungen möglich.

Klassische Kredite und Bausparer als Finanzierungsmöglichkeit

Im seltenen Fall, dass keine Förderung gewährt wird, können Sie immer noch einen klassischen Kredit bzw. Sofortkredit  beantragen, mit dem Sie Ihren Wunsch von Wärme durch die Sonne realisieren können. Die Banken gewähren für solche Vorhaben aufgrund der Nachhaltigkeit meist recht günstige Kredite. Eine Übersicht über die klassischen Arten der verschiedenen Finanzierungen finden Sie auf: http://www.finanzierungen.net/darlehen/

Der Ertrag von Bausparverträgen muss nicht explizit für den Neubau eines Hauses verwendet werden. Im Allgemeinen können mit dem Geld auch der Ausbau, Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungen und sonstige Maßnahmen am Haus finanziert werden. Darunter fällt auch die Installation von bzw. Aufrüstung durch Photovoltaikanlagen.

Solarleasing – die Solaranlage leasen

Beim Solarleasing werden – wie der Name schon sagt – Photovoltaikanlagen vom Hausbesitzer geleast. Beim Solarleasing handelt es sich um einen Mietkauf von Solaranlagen.

Eine darauf spezialisierte Leasinggesellschaft kauft die Anlage und zahlt dem Hausbesitzer für die Bereitstellung der Fläche zur Anbringung (Dach, Garten etc.) monatlich eine bestimmte Summe aus, wobei man nur den Betrag auszahlen muss, den die Photovoltaik abwirft. Am Ende der Laufzeit wird die Solaranlage dann automatisch zum Eigentum des Hausbesitzers. Es gibt verschiedene Formen von Solarleasing:

  • Full-Service-Leasing,
  • Sale-and-lease-back,
  • Vollamortisation und
  • Teilamortisation.

Die Laufzeiten beim Solarleasing sind je nach Anbieter unterschiedlich, generell aber kürzer als bei Krediten von einer Bank.

Ein weiteres Zuckerl – die Absetzbarkeit von der Steuer

Solarwärmeanlagen können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Der nachträgliche Einbau von Solarzellen gilt als Sonderausgabe für den Wohnungsbau und wird mit einem einheitlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro pro Jahr veranschlagt.

Umweltbewusstes Verhalten wird belohnt 

Das Anbringen von Solarzellen ist eine nachhaltige und ökologisch wertvolle Investition. Die Kosten dafür werden nicht nur vielfach gefördert, sondern werden sich angesichts der steigenden Preise für nicht-erneuerbare Energien sehr bald amortisieren. So kann man sich noch mehr an einem sonnigen Tag erfreuen.