Der Energieausweis für Häuser und Wohnungen

Der Energieausweis enthält die wichtigsten Daten eines Hauses in Bezug auf seine energetische Prüfung, dabei verlangt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz seit 2006 die Vorlage beim Verkauf, bei der Vermietung und Verpachtung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Vorschriften bei Neu- und Zubauten sowie der Sanierung sind durch jeweilige Landesgesetze geregelt, ebenso die Berechnung, der Inhalt, die Form und die Ausstellerbefugnis.

Was ist die Energiekennzahl?

Die wichtigste Aussage, die durch den Energieausweis getroffen wird, liegt in der Energiekennzahl. Sie gibt laut Definition jene Energiemenge an, die für die Beheizung mit einer konstanten Innentemperatur des Gebäudes an einem bestimmten Standort in einem Jahr notwendig ist. Sie wird in Kilowattstunden pro Quadratmetern Bruttogeschoßfläche angegeben, dabei wird eine durchschnittlich genormte Nutzung und ein durchschnittlicher Winter angenommen. Es handelt sich dabei um eine reine Normverbrauchszahl, die weder eine Erhöhung der Innentemperatur vorsieht noch einen strengen Winter oder die Lüftungsgewohnheiten berücksichtigt.

Energiekennzahl und Heizstoffbedarf

Annahme: Bei einem Wohnhaus mit einer Energiekennzahl von 50 kWh/m²a wird eine Geschoßfläche von 150m² beheizt.

Die beiden Werte werden miteinander multipliziert, das Ergebnis ist der Normenergieverbrauch pro Jahr.
50×150=7.500 kWh
Der Norm-Energieverbrauch im Beispiel liegt also bei 7.500 kWh.

Wenn das Haus mit einer neuen Pelletsheizung beheizt wird, liegt der Raumenergienutzungsgrad bei 74 Prozent. Der errechnete Normenergieverbrauch wird nun durch 0,74 dividiert.
7.500:0,74=1013,5kWh
Das Ergebnis wird mit dem Heizwert von Holz-Pellets dividiert, der bei 4,9kWh/kg liegt.
1013,5:4,9=414,51kg
Für die Beheizung werden also im Jahr gerundet 415 kg Holz-Pellets benötigt. Bei einem Preis von 0,2 € pro kg ergeben sich jährliche Heizkosten (415×0,2=830) von 830 €.

(siehe auch: http://www.energiesparhaus.at/energieausweis/energiekennzahl1.htm)

Erstellung des Energieausweises

In jedem Bundesland sind eine Reihe zertifizierter und kontrollierter Betriebe befähigt, einen Energieausweis zu erstellen, das können verschiedene Planungsbüros ebenso sein wie Baumeister oder Ingeniereurbüros. Für ein Eigenheim muss mit rund 2 € pro Quadratmeter an Kosten gerechnet werden. Wichtig ist, dass Baupläne und eine Bauteilbeschreibung vorgelegt werden können. Die Bauteilbeschreibung muss für jene Bauteile gegeben werden, die den beheizten vom unbeheizten Bereich trennen.
Mehr: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html

Kritik am Gesetz

Kritik wird vor allem darin geübt, dass für Laien die Interpretation der Daten im Energieausweis nicht wirklich möglich. Auch dass die Werte sich nicht auf die Wohn-, sondern auf die Nutzfläche beziehen, ist ein Kritikpunkt. Aus allen Berechnungen würden sich dennoch keine wirklichen Verbrauchskosten ergeben, sondern nur Werte, die es gilt mit der Heizkostenabrechnung zu vergleichen. Auch werden immer wieder die Kosten kritisiert. Können nämlich bei älteren Gebäuden keine Baupläne vorgelegt werden, können die Kosten mehrere tausend Euro betragen.