Photovoltaikförderungen 2025 in Österreich

Die Nutzung von Sonnenenergie mittels Photovoltaik-Anlagen gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Um den Ausbau dieser nachhaltigen Energiequelle zu fördern, bietet die österreichische Bundesregierung sowie die einzelnen Bundesländer diverse Förderprogramme an. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Photovoltaik Förderungen in Österreich im Jahr 2025.

Bundesweite Förderungen

Im Jahr 2025 setzt die österreichische Bundesregierung auf eine Kombination aus Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen, um die Installation von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Investitionszuschüsse decken einen Teil der Investitionskosten durch staatliche Fördermittel ab. Zusätzlich zu den Investitionszuschüssen werden Einspeisetarife angeboten, die eine Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom garantieren.  

Wichtige bundesweite Förderprogramme:

  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): Das EAG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energien in Österreich. Im Rahmen des EAG werden Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher gewährt. Ab 2025 gelten neue Förderrichtlinien, die fixe Zuschüsse vorsehen: 1.000 Euro für PV-Anlagen ab 5 kWp und 1.000 Euro für Stromspeicher ab 5 kWh. Gefördert werden Private, Landwirte, Betriebe, etc.  
  • OeMAG-Investitionszuschüsse: Die OeMAG (Österreichische Energieagentur) wickelt die Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher ab. Anträge können online eingereicht werden.  
  • Nullsteuersatz: Für Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWp gilt seit Jänner 2024 ein Nullsteuersatz. Dies reduziert die Anschaffungskosten erheblich. Allerdings wird im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP aktuell die frühzeitige Beendigung des Nullsteuersatzes diskutiert. Sollten Sie die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage planen, ist es ratsam, dies zeitnah zu tun, um noch von der 0% MwSt. zu profitieren.  

Kategorisierung von PV-Anlagen:

Für die Antragstellung werden Photovoltaik-Anlagen in folgende Kategorien eingeteilt:  

  • Kategorie A: 0,01 – 10 kWp
  • Kategorie B: > 10 – 20 kWp
  • Kategorie C: > 20 – 100 kWp
  • Kategorie D: > 100 – 1.000 kWp

Bei den Kategorien A und B gilt das „first-come-first-served“-Prinzip, d.h. Anträge werden nach dem Einreichzeitpunkt bearbeitet. Bei den Kategorien C und D wird zusätzlich der Förderbedarf in Euro/kWp berücksichtigt.  

Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen:

  • Inbetriebnahme: Die Anlage muss bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden.  
  • Eigenstromnutzung: Ein hoher Anteil an Eigenstromnutzung ist ein wichtiges Kriterium für die Förderung. Dies reduziert die Netzbelastung und erhöht die Effizienz der Anlage.  
  • Zertifizierte Komponenten: Die geförderte Anlage muss aus zertifizierten Komponenten bestehen und von qualifizierten Installateuren errichtet werden.  
  • Antragstellung: In vielen Fällen muss der Antrag auf Förderung vor der Bestellung der Photovoltaik-Anlage eingereicht werden. Ab 2025 soll der Antragsprozess vollständig digitalisiert werden. Dies vereinfacht die Antragstellung und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.  
  • Nachträgliche Antragstellung: Förderanträge können bis zu sechs Monate im Nachhinein (ab letzter Rechnung) eingebracht werden.  

Zusätzliche Fördermöglichkeiten:

Neben den genannten Förderprogrammen gibt es weitere Möglichkeiten, die Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage zu erleichtern:

  • Steuerbegünstigungen
  • Zinsgünstige Kredite
Programmname
Förderhöhe
Voraussetzungen
Antragstellung
Link zur Webseite
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
1.000 Euro für PV-Anlagen ab 5 kWp
1.000 Euro für Stromspeicher ab 5 kWh
Investitionszuschuss (genaue Höhe abhängig von der Anlage)
Inbetriebnahme bis Ende 2025, Mindestanteil an Eigenstromnutzung, zertifizierte Komponenten
Online-Antrag
OeMAG-Investitionszuschüsse
Online-Antrag
Nullsteuersatz
Entfall der Umsatzsteuer
PV-Anlagen bis 35 kWp
Vorarlberg: Landesförderung für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen
500 Euro pro kWp (+ 100 Euro pro kWp bei Begrünung)
Vorarlberg: Förderung für landwirtschaftliche PV-Anlagen
200 Euro pro kWp (max. 15.000 Euro)
Vorarlberg: Innovative Photovoltaikprojekte
max. 500 Euro pro kWp
Doppelnutzung der Fläche (z.B. Parkplatzüberdachung)
Vorarlberg: Gebäudeeignungschecks
bis zu 2.000 Euro pro Standort
Dachfläche ab 400 m²
Niederösterreich: Sanierungsförderung
4% der förderfähigen Sanierungskosten pro Jahr (über 10 Jahre)
Gebäude bis 500 m²
Wien: Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern
Mindestleistung von 800 Volllaststunden pro Jahr
Steiermark: Wohnbausanieurng
Integration im Rahmen von energetischen Sanierungen

Förderungen der Bundesländer

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen bieten auch die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen an. Im Folgenden werden die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer kurz vorgestellt:

Vorarlberg:

  • Landesförderung für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen: Für Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder Hofanlagen werden 500 Euro pro kWp installierter Leistung gefördert. Bei Begrünung der Fläche wird ein zusätzlicher Bonus von 100 Euro pro kWp gewährt.  
  • Förderung für landwirtschaftliche PV-Anlagen: Landwirtschaftliche Betriebe erhalten 200 Euro pro kWp für PV-Anlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 15.000 Euro pro Anlage. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 200 Euro pro kWp für die Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften, maximal jedoch 15.000 Euro pro Anlage.  
  • Innovative Photovoltaikprojekte: Für innovative Photovoltaikprojekte auf versiegelten oder teilweise versiegelten Flächen, die einer Doppelnutzung dienen (z.B. Parkplatzüberdachungen, befestigte Betriebsflächen oder befahrbare Photovoltaikanlagen), gibt es eine Förderung von maximal 500 Euro pro kWp.  
  • Gebäudeeignungschecks: Für Unternehmen und Organisationen mit großen Dachflächen (ab 400 m²) werden Gebäudeeignungschecks mit bis zu 2.000 Euro pro Standort gefördert.  

Niederösterreich:

  • Sanierungsförderung: Im Rahmen der Sanierungsförderung werden auch neue Photovoltaik-Anlagen in Gebäuden bis zu 500 Quadratmetern gefördert. Die Förderung beträgt 4% der förderfähigen Sanierungskosten pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren und soll die Rückzahlung Ihres Bankkredits unterstützen.  

Wien:

  • Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern: In Wien werden Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern sowie Anlagen, die zur Beschattung von Grünflächen mit Wohncharakter dienen, gefördert. Voraussetzung ist eine Mindestleistung von 800 Volllaststunden pro Jahr. Auch die Erweiterung bestehender Anlagen wird gefördert.  

Steiermark:

  • Wohnbausanieurng: Ab 2025 bietet die Wohnbausanieurng attraktive Fördermöglichkeiten für die Integration von Photovoltaik- und Speichersystemen im Rahmen von energetischen Sanierungen.  

Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol:

  • Informationen zu Förderungen in diesen Bundesländern sind begrenzt verfügbar. Es ist ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Landesregierungen oder Energieversorgern über aktuelle Förderprogramme zu informieren.  

Vergleich der Fördermechanismen

Einspeisetarife:

  • Vorteile: Garantierte Vergütung für eingespeisten Strom, planbare Einnahmen.
  • Nachteile: Abhängigkeit vom Strompreis, geringere Rentabilität bei hohem Eigenverbrauch.

Investitionszuschüsse:

  • Vorteile: Reduzierung der Anschaffungskosten, höhere Unabhängigkeit vom Strompreis.
  • Nachteile: Kein garantierter Einspeisetarif, höhere Bedeutung des Eigenverbrauchs.

Nullsteuersatz:

  • Vorteile: Deutliche Reduzierung der Anschaffungskosten.
  • Nachteile: Möglicherweise zeitlich begrenzt.

Die Wahl des optimalen Fördermechanismus hängt von den individuellen Bedürfnissen und der geplanten Nutzung der Photovoltaik-Anlage ab.

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zu Photovoltaik Förderungen in Österreich finden Sie auf folgenden Webseiten:

Schlussfolgerung

Österreich bietet im Jahr 2025 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Sowohl auf Bundesebene als auch in den einzelnen Bundesländern gibt es attraktive Förderprogramme, die den Umstieg auf Solarenergie finanziell unterstützen. Die Kombination von Investitionszuschüssen, Einspeisetarifen und dem Nullsteuersatz macht die Investition in eine Photovoltaik-Anlage besonders attraktiv.

Für Hausbesitzer: Die Förderprogramme bieten die Möglichkeit, die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage deutlich zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Eigenstromnutzung spielt dabei eine wichtige Rolle, um die Rentabilität der Anlage zu erhöhen.

Für Unternehmen: Photovoltaik-Anlagen bieten Unternehmen die Chance, ihre Energiekosten zu senken und ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Förderprogramme und der Nullsteuersatz erleichtern die Finanzierung und machen die Investition in Solarenergie wirtschaftlich attraktiv.

Für Landwirte: Spezielle Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe unterstützen die Installation von Photovoltaik-Anlagen und tragen zur Diversifizierung der Einnahmequellen bei.

Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten und investieren Sie in eine nachhaltige Energiezukunft! Informieren Sie sich über die aktuellen Förderrichtlinien und lassen Sie sich von einem Experten beraten, um die optimale Lösung für Ihr individuelles Projekt zu finden.