Energiegemeinschaften spielen eine immer wichtigere Rolle in der österreichischen Energiewende. Sie ermöglichen es Bürgern, aktiv an der dezentralen Energieerzeugung teilzunehmen und gleichzeitig von den Vorteilen erneuerbarer Energien zu profitieren. Dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Gründung und den Betrieb, die Wirtschaftlichkeit sowie die Zukunftsperspektiven von Energiegemeinschaften in Österreich.
Gründung und Betrieb einer Energiegemeinschaft
Die Gründung einer Energiegemeinschaft erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Der Prozess beinhaltet sowohl rechtliche als auch technische Aspekte.
Die Vorteile und Nachteile von Energiegemeinschaften
Kriterium | Vorteile | Herausforderungen |
---|---|---|
Kostenersparnis | Reduktion der Stromkosten durch lokalen Verbrauch | Anfangsinvestitionen für Infrastruktur |
Netzunabhängigkeit | Weniger Abhängigkeit von großen Energieversorgern | Abhängigkeit von lokalen Erzeugungskapazitäten |
Nachhaltigkeit | Nutzung erneuerbarer Energiequellen | Speicherung und Verteilung von Energie |
Bürgerbeteiligung | Gemeinschaftliche Planung und wirtschaftlicher Nutzen | Komplexe Organisation und bürokratische Hürden |
Förderungen & Gesetzgebung | Staatliche Förderungen unterstützen Projekte | Regelmäßige Anpassung an gesetzliche Vorgaben nötig |
Gründungsschritte
Die Gründung einer Energiegemeinschaft ist ein mehrstufiger Prozess, der eine klare Kommunikation und transparente Entscheidungsfindung innerhalb der Gruppe erfordert. Zunächst wird eine Gruppe von mindestens zwei Personen gebildet, die die Energiegemeinschaft ins Leben rufen möchte. Eine frühzeitige und offene Kommunikation innerhalb der Gruppe ist entscheidend, um gemeinsame Ziele zu definieren und die Motivation der Mitglieder zu fördern 1. Bevor die Gründung offiziell vorangetrieben wird, ist es ratsam, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und die Realisierbarkeit des Projekts zu bewerten 2.
Im nächsten Schritt muss eine geeignete Rechtsform für die Energiegemeinschaft gewählt werden. Die gängigsten Rechtsformen sind Verein, Genossenschaft oder GmbH. Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Haftung der Mitglieder, die steuerliche Behandlung und die Organisation der Energiegemeinschaft. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen ist daher unerlässlich 3. Sobald die Rechtsform feststeht, können weitere Mitglieder für die Energiegemeinschaft gewonnen werden. Hierbei ist es wichtig, die Vorteile einer Energiegemeinschaft (z.B. geringere Stromkosten, regionale Wertschöpfung, Beitrag zur Energiewende) klar zu kommunizieren und potenzielle Mitglieder aktiv anzusprechen 1.
Arten von Energiegemeinschaften in Österreich
Die drei verschiedenen Formen von Energiegemeinschaften in Österreich: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind die einfachste Form der Energiegemeinschaft. Sie ermöglichen es mehreren Personen, gemeinsam eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben und den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Die rechtliche Grundlage für GEA findet sich im § 16a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Eine GEA kann beispielsweise von Nachbarn, einem Wohnblock oder einem Gewerbegebiet gegründet werden. Der erzeugte Strom wird innerhalb der Gemeinschaft geteilt und direkt vor Ort verbraucht. Um Strom ins öffentliche Netz einspeisen zu können, muss die Anlage bestimmte technische Anforderungen erfüllen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem ist ein Vertrag mit einem Energielieferanten erforderlich, der den überschüssigen Strom abnimmt.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gehen einen Schritt weiter als GEA. Sie ermöglichen nicht nur die gemeinsame Erzeugung und den Eigenverbrauch von Strom, sondern auch den gemeinschaftlichen Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen. Die rechtliche Grundlage für EEG bildet die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). EEG können sich über größere Gebiete erstrecken und eine größere Anzahl von Teilnehmern umfassen. Sie fördern die lokale Energieversorgung und stärken die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Innerhalb einer EEG können die Teilnehmer verschiedene Rollen einnehmen:
- Erzeuger: Stellen Strom aus erneuerbaren Quellen bereit (z.B. Besitzer von Photovoltaikanlagen).
- Verbraucher: Beziehen Strom aus der EEG.
- Prosumer: Erzeugen und verbrauchen Strom gleichzeitig (z.B. Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage).
Ein zentrales Element von EEG ist das sogenannte „Energy Sharing“. Dabei können Mitglieder ihren überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft teilen. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung der erzeugten Energie und stärkt die Gemeinschaft.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Bürgerenergiegemeinschaften sind die umfassendste Form der Energiegemeinschaft. Sie haben das Ziel, die aktive Beteiligung von Bürgern an der Energiewende zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu steigern. BEG sind in der Regel als Genossenschaften oder Vereine organisiert und agieren demokratisch und transparent. Sie können neben der Stromerzeugung und -versorgung auch weitere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien durchführen, wie z.B. Energieeffizienzmaßnahmen, Elektromobilität oder die Errichtung von Energiespeichern.
Die Gründung und der Betrieb einer BEG können jedoch mit einigen Herausforderungen verbunden sein:
- Finanzierung: Die Finanzierung von größeren Projekten im Bereich erneuerbarer Energien kann eine Herausforderung darstellen.
- Netzkapazität: Die Integration von erneuerbaren Energien ins Stromnetz erfordert eine ausreichende Netzkapazität, die nicht immer gegeben ist.
- Genehmigungsverfahren: Die Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien können komplex und zeitaufwendig sein.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Während alle drei Formen der Energiegemeinschaft die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, die lokale Energieversorgung stärken und die Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen, gibt es auch einige wichtige Unterschiede:
Merkmal | GEA | EEG | BEG |
---|---|---|---|
Rechtliche Grundlage | ElWOG § 16a | RED II | RED II |
Fokus | Gemeinsame Erzeugung und Eigenverbrauch | Gemeinsame Erzeugung, Eigenverbrauch und Bezug von erneuerbarer Energie | Aktive Bürgerbeteiligung, lokale Wertschöpfung und umfassende Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien |
Größe und Umfang | Kleinere Anlagen, begrenzter Teilnehmerkreis | Größere Gebiete, mehr Teilnehmer | Umfassende Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien |
Organisationsform | Keine feste Vorgabe | Keine feste Vorgabe | Oftmals Genossenschaften oder Vereine |
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EEG konzentrieren sich primär auf die gemeinsame Erzeugung, den Verbrauch und die Beschaffung von erneuerbarer Energie. BEG hingegen haben einen breiteren Fokus, der die Entwicklung der Gemeinschaft und das Engagement der Bürger miteinbezieht.
Die rechtlichen Grundlagen der Energiegemeinschaft werden in der Satzung (bei Vereinen) oder im Gesellschaftsvertrag (bei anderen Rechtsformen) festgelegt. Diese Dokumente regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Organe der Energiegemeinschaft und die Entscheidungsfindungsprozesse 4. Parallel dazu wird ein Energiekonzept erstellt, das festlegt, welche Art von erneuerbarer Energie erzeugt und genutzt werden soll (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Biomasse). Die Wahl der Technologie sollte auf den lokalen Gegebenheiten (z.B. Sonneneinstrahlung, Windverhältnisse) und den Bedürfnissen der Mitglieder basieren 5.
Daraufhin werden geeignete Standorte für die Erzeugungsanlagen ermittelt. Dabei sind sowohl technische Aspekte (z.B. Flächenverfügbarkeit, Netzanbindung) als auch rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Baugenehmigungen) zu berücksichtigen 5. Die technische Infrastruktur der Energiegemeinschaft wird geplant (z.B. Anlagenauslegung, Netzanschluss). Hierbei ist die Expertise von Fachleuten (z.B. Installateure, Elektriker) unerlässlich, um eine effiziente und sichere Energieversorgung zu gewährleisten 5.
Die Finanzierung der Anlagen und des Betriebs muss sichergestellt werden (z.B. durch Eigenkapital, Kredite, Fördermittel). Eine solide Finanzierungsplanung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg der Energiegemeinschaft 5. Verträge mit den Mitgliedern, dem Netzbetreiber und gegebenenfalls weiteren Partnern werden abgeschlossen. Diese Verträge regeln die Energielieferung, die Kostenverteilung und die Nutzung der Infrastruktur 5.
Schließlich wird die Energiegemeinschaft offiziell gegründet und beim zuständigen Registergericht eingetragen. Die Registrierung ist notwendig, um die Energiegemeinschaft als rechtlich eigenständige Einheit zu etablieren 3. Nach der Gründung nimmt die Energiegemeinschaft ihren Betrieb auf und beginnt mit der Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie 5.
Technische Voraussetzungen
Für den Betrieb einer Energiegemeinschaft sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen, die einen sicheren und effizienten Energiefluss innerhalb der Gemeinschaft gewährleisten. Intelligente Stromzähler (Smart Meter), die den Stromverbrauch in Echtzeit messen und Daten übermitteln, sind für die Abrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft erforderlich 4. Die Energiegemeinschaft muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein, um Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen zu können, falls die eigene Erzeugung nicht ausreicht, und um überschüssigen Strom einspeisen zu können 5. Die Netzbetreiberverordnung schreibt vor, dass die Energiegemeinschaft über eine ausreichende Netzanbindungskapazität verfügen muss, um die Erzeugungsanlagen sicher an das Stromnetz anzuschließen 6. Für den Datenaustausch zwischen den Erzeugungsanlagen, den Verbrauchern und dem Energiemanagementsystem sind standardisierte Kommunikationsprotokolle und eine zuverlässige Kommunikationsinfrastruktur erforderlich 6.
Abrechnung und Stromhandel
Die Abrechnung und der Stromhandel innerhalb der Energiegemeinschaft erfolgen in der Regel über ein Energiemanagementsystem. Dieses System erfasst die Stromerzeugung und den Stromverbrauch der einzelnen Mitglieder und berechnet die individuellen Energiekosten. Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle für Energiegemeinschaften, z.B. fixe Tarife oder dynamische Preise 5. Die Abrechnung und die Messung des Stromverbrauchs innerhalb von Energiegemeinschaften unterliegen bestimmten rechtlichen Anforderungen, die die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Abrechnungsprozesse gewährleisten 6.
2Softwarelösungen
Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die die Verwaltung und Optimierung von Energiegemeinschaften unterstützen. Diese Lösungen bieten Funktionen wie Energiemonitoring, Abrechnung, Prognose und Optimierung der Energieflüsse. Einige Lösungen nutzen auch Blockchain-Technologie, um einen sicheren und transparenten Energiehandel innerhalb der Energiegemeinschaft zu ermöglichen 4. Die Wahl der Softwarelösung sollte auf die Größe der Energiegemeinschaft, die technischen Anforderungen und die individuellen Bedürfnisse der Mitglieder abgestimmt sein.
Gesetzliche Grundlagen
Energiegemeinschaften in Österreich basieren auf dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die Gründung, den Betrieb und die Förderung von Energiegemeinschaften. Das EAG definiert die Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie und regelt die Förderungen für erneuerbare Energieprojekte, einschließlich Energiegemeinschaften 1. Das ElWOG regelt die Organisation des Elektrizitätsmarktes in Österreich und legt die Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure fest, darunter auch Energiegemeinschaften 1. Das Ökostromgesetz fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und regelt die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Ökostrom 7.
Gesetzesänderungen und -vorhaben
Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde kürzlich geändert, um die Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften weiter zu verbessern. Die Änderungen zielen darauf ab, die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften zu vereinfachen und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu stärken 8.
Fördermöglichkeiten
Auf Bundes- und Landesebene gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet ein Förderprogramm speziell für erneuerbare Energiegemeinschaften an 7. Verschiedene Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme für Energiegemeinschaften an 7.
Wirtschaftlichkeit und Rentabilität
Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität einer Energiegemeinschaft hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Anlage, der Anzahl der Teilnehmer, der Speicherkapazität und den Strompreisen.
Kostenanalyse
Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Energiegemeinschaft variieren je nach Größe, Technologie und Ausstattung. Die Kosten für die Installation und Wartung von erneuerbaren Energieerzeugungssystemen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, was zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Energiegemeinschaften beiträgt 5.
Betriebskosten
Zu den laufenden Betriebskosten einer Energiegemeinschaft gehören Wartung und Instandhaltung, Netzgebühren, Messkosten, Verwaltungskosten, Softwarekosten und Beratungskosten 5.
Faktoren, die die Rentabilität beeinflussen
Die Rentabilität einer Energiegemeinschaft wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter Strompreise, Eigenverbrauch, Förderungen, Speicherkapazität, Gemeinschaftsgröße und technologische Entwicklungen 9. Eine detaillierte Kostenanalyse und die Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren sind entscheidend, um die Rentabilität einer Energiegemeinschaft realistisch einzuschätzen.
Praxisbeispiele
In Österreich gibt es bereits zahlreiche erfolgreiche Energiegemeinschaften, die unterschiedliche Technologien, Größen und Rechtsformen aufweisen. Beispiele hierfür sind die Energiegemeinschaft Sonnwendviertel in Wien und die Energiegemeinschaft Güssing im Burgenland 7.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Gründung und der Betrieb von Energiegemeinschaften sind mit verschiedenen Herausforderungen verbunden, wie z.B. dem Netzanschluss, dem Datenmanagement und regulatorischen Unsicherheiten. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurden verschiedene Lösungsansätze entwickelt, wie z.B. community-basierte Finanzierungsmodelle und innovative Netztechnologien 1.
Zukunftsperspektiven
Energiegemeinschaften spielen eine wichtige Rolle im Rahmen der österreichischen Energiestrategie. Sie tragen dazu bei, die Ziele der Energiewende zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Trends und Entwicklungen
Zukünftige Trends und Entwicklungen im Bereich der Energiegemeinschaften umfassen die Integration von Elektromobilität, Smart Home Technologien, Energiespeichern, die Teilnahme an Regelenergiemärkten und die Ausweitung auf größere Einheiten wie Gemeinden 1.
Rolle im Rahmen der Energiestrategie
Energiegemeinschaften spielen eine zentrale Rolle in der österreichischen Energiestrategie und tragen zur Erreichung der Klimaziele bei. Sie fördern die Dezentralisierung der Energieversorgung, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, die regionale Wertschöpfung, die Bürgerbeteiligung und die regionale Energieunabhängigkeit 8.
Beratung und Unterstützung
Für Interessierte, die eine Energiegemeinschaft gründen möchten, gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Informationen, Beratung und Unterstützung anbieten. Energieagenturen, die Österreichische Energieagentur und Netzbetreiber bieten umfassende Informationen und Hilfestellungen 5. Zusätzlich stehen Informationsmaterialien und Online-Ressourcen zur Verfügung.
Weitere Informationen
1. Mit Energiegemeinschaften zur Energiewende – Positionen Wien Energiehttps://positionen.wienenergie.at/blog/mit-energiegemeinschaften-zur-energiewende/
2. Starten Sie Ihre Energiegemeinschaft noch heute – Wattwise | Intelligente Energielösungen für eine nachhaltige Zukunft, https://wattwise.at/starten-sie-ihre-energiegemeinschaft
3. Tipps für die Gründung einer Energiegemeinschaft – KOMMUNAL.at, https://kommunal.at/tipps-fuer-die-gruendung-einer-energiegemeinschaft
4. Energiegemeinschaften gründen | Energie in Niederösterreich, https://www.energie-noe.at/energiegemeinschaften-gruenden
5. Energiegemeinschaft gründen – So geht es – Salzburg AG, https://www.salzburg-ag.at/photovoltaik/privat/energiegemeinschaften/energiegemeinschaft-gruenden.html
6. Wer macht was? Der Weg zur Energiegemeinschaft – Netz Oberösterreich GmbH, https://www.netzooe.at/photovoltaik/energiegemeinschaften/zustaendigkeiten
7. für Unternehmen – Energiegemeinschaften, Zugriff am Februar 3, 2025, https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-content/uploads/sites/19/2022/12/EEG-Ratgeber-KMU_15.12.pdf
8. für Unternehmen – WKO, Zugriff am Februar 3, 2025, https://www.wko.at/noe/wirtschaft/eeg-ratgeber-kmu-noe-23.08-final.pdf9. commonsun, Zugriff am Februar 3, 2025, https://commonsun.at/