Industriestrompreis in Österreich: Modell, Höhe und wer profitiert
- Die 5 Cent sind eine Untergrenze, kein garantierter Preis: Gefördert werden höchstens 50 Prozent des Jahresverbrauchs mit höchstens 50 Prozent des Großhandelspreises.
- Österreichische Industriebetriebe zahlten im 2. Halbjahr 2025 16,32 Cent je kWh - 22 Prozent mehr als der EU-Schnitt von 13,42 Cent.
- Der Industriestrompreis startet am 1. Jänner 2027 für rund 400 Betriebe, 250 Millionen Euro pro Jahr bis 2029; das Gesetz dazu liegt noch nicht vor.
- Schon jetzt läuft der Stromkosten-Ausgleich für CO2-Kosten: bis 75 Prozent, Anträge für 2025 noch bis 30. September 2026.

Was hinter den 5 Cent steckt
Am 27. Mai 2026 hat der Ministerrat das Industriestrompaket beschlossen: Ab 1. Jänner 2027 sollen rund 400 besonders stromintensive Betriebe einen Teil ihres Stroms deutlich billiger bekommen, bis 2029 und mit 250 Millionen Euro pro Jahr dotiert. In den Schlagzeilen wurde daraus eine griffige Zahl: 5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Zahl stimmt - aber nicht so, wie sie meistens verstanden wird.
Die 5 Cent sind keine Garantie, sondern eine Untergrenze. Der EU-Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal (CISAF), den die Kommission am 25. Juni 2025 verabschiedet hat, erlaubt den Mitgliedstaaten, den Strompreis für energieintensive Betriebe zu senken - aber nur nach drei festen Regeln: höchstens 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs dürfen gefördert werden, der Nachlass darf höchstens 50 Prozent des Großhandelspreises betragen, und der geförderte Preis darf 50 Euro je MWh nicht unterschreiten. Genau diese 50 Euro sind die 5 Cent.
Was das praktisch bedeutet: Ein Betrieb zahlt auf die geförderte Hälfte seines Verbrauchs entweder die Hälfte des Großhandelspreises oder 5 Cent - je nachdem, welcher Wert höher ist. Bei einem Großhandelspreis von exakt 10 Cent kommen beide Rechenwege auf dasselbe Ergebnis. Darunter und darüber zahlt der Betrieb mehr als 5 Cent. Und weil nur die halbe Strommenge gefördert wird, sinkt der Durchschnittspreis über den gesamten Verbrauch nie auf 5 Cent.
Der Gesetzestext dazu, ein eigenes Industriestrompreisgesetz, lag Mitte September 2026 noch nicht vor. Beschlossen sind bisher der Ministerratsvortrag und das Budget - die Details zu Branchen, Nachweisen und Antragsverfahren kommen erst mit dem Gesetz und der Genehmigung aus Brüssel.
Was Betriebe in Österreich heute zahlen
Die belastbarste Quelle für Strompreise im Unternehmensbereich ist die Eurostat-Preisstatistik. Sie sortiert Betriebe nach Jahresverbrauch in Bänder und weist den Preis ohne Umsatzsteuer aus - für Unternehmen die richtige Vergleichsgröße, weil die Umsatzsteuer durchläuft. Für das 2. Halbjahr 2025, den aktuellsten Stand, sieht das so aus:
| Jahresverbrauch | Typischer Betrieb | Preis je kWh |
|---|---|---|
| 500 bis 2.000 MWh | größerer Gewerbebetrieb, Hotel, Supermarktkette | 19,86 Cent |
| 2.000 bis 20.000 MWh | mittleres Produktionsunternehmen | rund 18 Cent |
| 20.000 bis 70.000 MWh | große Industrieanlage | 16,32 Cent |
| 70.000 bis 150.000 MWh | Papierfabrik, Stahlwerk, Zementwerk | 13,85 Cent |
Je mehr ein Betrieb abnimmt, desto günstiger wird die Kilowattstunde. Das liegt nur zum kleineren Teil am Energiepreis selbst - der sinkt von 12,4 auf 10,1 Cent. Deutlich stärker fallen die Netzkosten: von 5,29 Cent im kleinsten Band auf 2,00 Cent im größten. Ein Großabnehmer hängt direkt an der Hochspannung und nutzt die teuren unteren Netzebenen gar nicht.


Der dritte Block, Steuern und Abgaben, ist mit 1,9 bis 2,4 Cent der kleinste. Er enthält die Elektrizitätsabgabe, den EAG-Förderbeitrag und die Ökostrompauschale. Wer über die Netzkosten klagt, klagt also meist über den zweitgrößten Posten - der größte bleibt der Marktpreis für Energie.
Vom günstigsten Drittel ins teure Viertel
2015 war Strom für die österreichische Industrie billiger als fast überall sonst in Westeuropa. Ein Betrieb mit 20.000 bis 70.000 MWh Jahresverbrauch zahlte 7,64 Cent - der EU-Schnitt lag bei 8,85 Cent, Deutschland bei 11,11 Cent. Dieser Vorsprung ist weg.


Der Bruch kam 2022 und 2023. Im ersten Halbjahr 2023 erreichte der österreichische Industriestrompreis 22,94 Cent - gegenüber 19,05 Cent in Deutschland und 17,90 Cent im EU-Schnitt. Österreich lag damit fast 5 Cent über dem Durchschnitt, bei einem Jahresverbrauch von 30 GWh sind das 1,5 Millionen Euro Mehrkosten gegenüber einem durchschnittlichen EU-Standort. Der Grund war die enge Kopplung an Gaskraftwerke und der Wegfall russischer Lieferungen.
Seither sind die Preise gefallen, aber der Abstand ist geblieben. Im 2. Halbjahr 2025 zahlte die österreichische Industrie 16,32 Cent - 22 Prozent über dem EU-Schnitt von 13,42 Cent und sogar etwas mehr als deutsche Betriebe mit 15,95 Cent.


Bemerkenswert ist der Vergleich mit Frankreich: 8,53 Cent, also fast die Hälfte. Dahinter steckt kein Marktphänomen, sondern Industriepolitik - Frankreich gibt den Preisvorteil seiner abgeschriebenen Kernkraftwerke über langfristige Verträge an die Industrie weiter. Genau ein solches Instrument fehlt in Österreich, und genau das soll der Industriestrompreis nachholen.
Kurzfristig zeigt der Trend wieder nach oben: Der Österreichische Strompreisindex der Österreichischen Energieagentur, der die reine Energiekomponente im Großhandel misst, stand im September 2026 bei 147,17 Euro je MWh - um 68 Prozent über dem Vorjahresmonat. Auslöser waren die Lage an der Straße von Hormus und das Niedrigwasser in den mitteleuropäischen Flüssen, das die Wasserkraft bremste.
Das Modell im Detail: wer, wie viel, ab wann
Das Industriestrompaket besteht aus zwei getrennten Instrumenten, die oft vermischt werden. Der Stromkosten-Ausgleich gleicht die im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten aus und läuft bereits. Der Industriestrompreis senkt den Energiepreis selbst und startet 2027.
| Stromkosten-Ausgleich (SAG) | Industriestrompreis (geplant) | |
|---|---|---|
| Was wird ausgeglichen | indirekte CO2-Kosten im Strompreis | Energiepreis selbst |
| Höhe | bis 75 % der indirekten CO2-Kosten | bis 50 % des Großhandelspreises, Untergrenze 5 Cent/kWh |
| Geförderte Menge | Stromverbrauch der begünstigten Anlagen | höchstens 50 % des Jahresverbrauchs |
| Budget | 75 Mio. Euro je Jahr (2025, 2026) | gemeinsam 250 Mio. Euro je Jahr (2027 bis 2029) |
| Begünstigte | rund 60, künftig rund 120 Betriebe | rund 400 Betriebe |
| Branchen | Aluminium, Stahl, Papier und Zellstoff, Chemie | zusätzlich Pharma, Steine und Erden, Maschinenbau, Lebensmittel, Textil, Elektrobauteile |
| Status | Anträge laufen | Gesetz in Ausarbeitung |
Die Aufteilung steht im Budget: 75 Millionen Euro für den Stromkosten-Ausgleich 2027 und 175 Millionen für den Industriestrompreis 2028, finanziert unter anderem über geringere Abschreibungsmöglichkeiten für Stromunternehmen und höhere Dividenden von ÖBAG und Verbund - so steht es im Bericht des Budgetdienstes. Beide Instrumente sind an Auflagen gebunden. Wer Geld bekommt, muss einen Teil davon wieder investieren - in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung. Beim Stromkosten-Ausgleich sind es 80 Prozent der Förderung, beim Industriestrompreis verlangt der EU-Rahmen mindestens 50 Prozent, zu investieren innerhalb von 48 Monaten. Dazu kommt der Nachweis eines Energieaudits oder eines Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystems.
Was der Zuschuss konkret bringt
Rechnen wir das an einem Betrieb mit 30 GWh Jahresverbrauch durch - eine mittelgroße Industrieanlage, die damit im Eurostat-Band von 20.000 bis 70.000 MWh liegt und rund 4,8 Millionen Euro im Jahr für Strom zahlt. Gefördert wird die Hälfte der Menge, also 15 GWh.
| Großhandelspreis | Zuschuss je kWh | Preis auf der geförderten Hälfte | Entlastung im Jahr |
|---|---|---|---|
| 5,0 Cent | 0,0 Cent | 5,0 Cent | 0 Euro |
| 8,0 Cent | 3,0 Cent | 5,0 Cent | 450.000 Euro |
| 10,0 Cent | 5,0 Cent | 5,0 Cent | 750.000 Euro |
| 12,0 Cent | 6,0 Cent | 6,0 Cent | 900.000 Euro |
| 14,7 Cent Stand September 2026 | 7,4 Cent | 7,4 Cent | 1,10 Mio. Euro |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Entlastung ist am größten, wenn der Strom teuer ist - das Modell wirkt wie eine Versicherung gegen Preisspitzen, nicht wie ein dauerhaft niedriger Tarif. Zweitens: Unter einem Großhandelspreis von 10 Cent bremst die 5-Cent-Untergrenze den Zuschuss, bei 5 Cent fällt er ganz weg. Fällt der Großhandelspreis wieder auf das Niveau von 2018, bringt der Industriestrompreis fast nichts.
Beim aktuellen Preisniveau bewegt sich die Entlastung damit in der Größenordnung eines Fünftels der jährlichen Stromrechnung dieses Betriebs; die Bundesregierung rechnet mit höchstens 25 Prozent. Auf die Gesamtkosten eines Industriebetriebs gerechnet ist der Effekt kleiner, als die Debatte vermuten lässt: Über die Industrie insgesamt liegt der Anteil der Stromkosten am Umsatz laut dem Internationalen Strompreisvergleich 2026 bei etwa einem Prozent. In der Chemie und bei mineralischen Produkten sind es knapp drei Prozent - dort entscheidet der Strompreis tatsächlich über Standorte.
Der Stromkosten-Ausgleich: was jetzt schon läuft
Wer nicht bis 2027 warten will, sollte auf das bestehende Instrument schauen. Der Stromkosten-Ausgleich nach dem Standortabsicherungsgesetz 2025 gleicht die CO2-Kosten aus, die im Strompreis stecken, weil Gas- und Kohlekraftwerke Emissionszertifikate kaufen müssen. Er wurde rückwirkend ab 2025 wieder eingeführt und ist bis 2029 geplant.
- Voraussetzung: Stromverbrauch über 1 GWh im Jahr und Zugehörigkeit zu einem der Sektoren aus Anhang I des Gesetzes - Aluminium- und Stahlproduktion, Papier und Zellstoff, Teile der chemischen Industrie.
- Förderhöhe: bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen indirekten CO2-Kosten.
- Budget: je 75 Millionen Euro für 2025 und 2026. Übersteigen die Anträge diese Summe, wird aliquot gekürzt.
- Antrag: über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice, für das Jahr 2025 von 13. April bis 30. September 2026.
- Auflagen: Energieaudit oder zertifiziertes Energiemanagementsystem sowie die Verpflichtung, 80 Prozent der Förderung zu reinvestieren.
Wie jede Beihilfe dieser Größenordnung muss auch der Stromkosten-Ausgleich von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Industriellenvereinigung hält das Volumen für zu klein und fordert eine Ausweitung auf das EU-rechtlich mögliche Maximum bis 2030 - in Deutschland entlastet die dortige Strompreiskompensation stromintensive Branchen seit 2013 um 2 bis 3 Cent je kWh.
Elektrizitätsabgabe: 0,82 Cent, aber nur 2026
Zwei kleinere Hebel wirken unabhängig von Branche und Verbrauchsgröße. Die Elektrizitätsabgabe wurde für das Jahr 2026 gesenkt: von 1,5 auf 0,82 Cent je kWh für Unternehmen, für Haushalte auf 0,1 Cent. Die Novelle des Elektrizitätsabgabegesetzes steht seit 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 95/2025), wie die Steuernachrichten von EY Österreich festhalten. Für die Wirtschaft macht das rund 260 Millionen Euro aus. Wichtig: Die Senkung ist auf 2026 befristet - ohne Verlängerung steigt die Abgabe 2027 wieder auf 1,5 Cent, während der Industriestrompreis startet.
Produktionsbetriebe können zusätzlich die Energieabgabenvergütung nutzen. Vergütet wird, was über 0,5 Prozent des Nettoproduktionswerts hinausgeht, abzüglich eines Selbstbehalts von 400 Euro. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt; der Antrag läuft über das Umsatzsteuer-Finanzamt mit dem Formular ENAV1 und ist laut Unternehmensserviceportal noch fünf Jahre rückwirkend möglich. Wer das bisher nicht geprüft hat, holt hier die Jahre 2021 bis 2025 nach.
Was Betriebe selbst tun können
Die staatlichen Instrumente erreichen zusammengenommen etwa 500 Betriebe. Alle anderen - vom Metallverarbeiter mit 3 GWh bis zum Hotel mit 800 MWh - müssen mit den vier Hebeln arbeiten, die sie selbst in der Hand haben.
Lastspitzen kappen
Ab Netzebene 5 zahlen Betriebe kein reines Arbeitsentgelt mehr, sondern zusätzlich einen Leistungspreis auf die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Viertelstundenleistung. Eine einzige ungünstige Viertelstunde im Jahr kann die Netzkosten für zwölf Monate bestimmen. Wer den Anlauf großer Antriebe zeitlich staffelt, senkt diesen Posten sofort - ohne einen Cent weniger zu produzieren.
Flexibilität anbieten
Seit 1. Jänner 2026 können Entnehmer der Netzebenen 3 und 4 ihre Netzkosten reduzieren, wenn sie dem Netzbetreiber entnahmeseitige Flexibilität zur Verfügung stellen. Die E-Control hat das mit der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2026 eingeführt und stellt in Aussicht, es auf die für Gewerbebetriebe wichtige Netzebene 5 auszuweiten. Für Betriebe mit Kühlhäusern, Elektrolyse, Öfen oder Schmelzprozessen ist das der am meisten unterschätzte Hebel.
Die Beschaffung strukturieren
Der Energieanteil macht zwischen 62 und 72 Prozent des Preises aus - dort liegt das größte Volumen. Wer zu einem einzigen Stichtag für das Folgejahr einkauft, wettet auf einen Tag. Die Alternative sind Tranchenmodelle, bei denen die Jahresmenge über mehrere Zeitpunkte beschafft wird, sowie langfristige Lieferverträge direkt mit Erzeugern. Der Sprung des Großhandelspreises um 26 Prozent binnen eines Monats im September 2026 zeigt, wie viel dieser Unterschied ausmacht.
Selbst erzeugen
Eine Dachfläche von 10.000 Quadratmetern trägt je nach Dachform 1 bis 1,5 MWp und liefert damit rund 1 bis 1,5 GWh im Jahr - Strom, der weder Netzentgelt noch Elektrizitätsabgabe kostet. Für Betriebe mit Tagschichtbetrieb deckt sich das Erzeugungsprofil gut mit dem Verbrauch. Welche Zuschüsse dafür in Frage kommen, steht bei der Photovoltaik-Förderung; wer den Überschuss mit Nachbarbetrieben teilen will, braucht eine Energiegemeinschaft.
Häufige Fragen
Zahlen Betriebe ab 2027 wirklich nur 5 Cent pro Kilowattstunde?
Nein. Die 5 Cent sind die Untergrenze für den geförderten Preis, nicht der Preis selbst. Gefördert wird höchstens die Hälfte des Jahresverbrauchs, und der Nachlass beträgt höchstens 50 Prozent des Großhandelspreises. Bei einem Großhandelspreis von 14,7 Cent zahlt ein Betrieb auf der geförderten Hälfte rund 7,4 Cent, auf der anderen Hälfte den vollen Marktpreis.
Welche Branchen sind begünstigt?
Der Stromkosten-Ausgleich erfasst Aluminium- und Stahlproduktion, Papier und Zellstoff sowie Teile der chemischen Industrie. Beim Industriestrompreis sollen Pharma, Chemie, Steine und Erden, Maschinenbau, Lebensmittelproduktion, Textil, Schmiedeteile und Elektrobauteile dazukommen. Die verbindliche Liste steht erst mit dem Gesetz fest.
Was ist der Unterschied zum Energiepreis-Krisenmechanismus?
Der Krisenmechanismus richtet sich an Haushalte, nicht an Betriebe. Er greift, wenn der Großhandelspreis drei Monate lang über 165 Euro je MWh liegt oder die Endkundenpreise im Schnitt 16,5 Cent netto übersteigen, und deckelt dann ein Grundkontingent von 2.900 kWh bei 10 Cent.
Gilt der Industriestrompreis auch für Gewerbebetriebe?
Nein. Zielgruppe sind rund 400 besonders stromintensive Industriebetriebe. Ein Gewerbebetrieb mit einigen hundert MWh Jahresverbrauch fällt nicht darunter - für ihn bleiben Netzkostenoptimierung, Beschaffung und Eigenerzeugung.
Bis wann kann der Stromkosten-Ausgleich für 2025 beantragt werden?
Die Frist läuft bis 30. September 2026. Anträge gehen über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice. Voraussetzung sind mehr als 1 GWh Jahresverbrauch, ein begünstigter Sektor, ein Energieaudit und die Verpflichtung, 80 Prozent der Förderung zu reinvestieren.
Warum ist Strom in Österreich teurer als im EU-Schnitt, obwohl so viel Wasserkraft da ist?
Weil der Preis am Großhandelsmarkt vom teuersten benötigten Kraftwerk bestimmt wird - meist einem Gaskraftwerk. In trockenen Jahren erzeugt die Wasserkraft weniger, und Österreich importiert. Dazu kommen Netzkosten, die im europäischen Mittelfeld liegen, und eine Preiszone, die 2018 von Deutschland getrennt wurde.
Stand: 15. September 2026. Preisangaben nach Eurostat (2. Halbjahr 2025) und dem Österreichischen Strompreisindex (September 2026).