Förderungen

PV-Förderung ab 2027: Speicherbonus statt Fördercall

Das Wichtigste in Kürze
  • Der letzte Fördercall im alten System läuft von 8. bis 22. Oktober 2026 und ist mit 38,5 Millionen Euro dotiert - 8 Millionen regulär, 30,5 Millionen aus Restmitteln.
  • Im Juni-Call kamen bei Anlagen bis 20 kWp nur 7 bis 8 Prozent der Anträge zum Zug, über 100 kWp waren es 94 Prozent.
  • Ab 2027 soll ein Speichersystembonus den PV-Zuschuss ersetzen: Antrag laufend nach Fertigstellung, Energiemanagementsystem als Bedingung, auch für die Nachrüstung.
  • Übergangsregel laut Eckpunkten: Projekte mit intelligentem Speicher ohne Zusage 2026 sollen 2027 einreichen können, wenn sie ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden.
PV-Förderung ab 2027: Speicherbonus statt Fördercall

Der letzte Call im alten System: 38,5 Millionen Euro

33 Sekunden. So lange hat es im Juni gedauert, bis die Bundesförderung für Photovoltaik vergeben war. Der dritte Fördercall 2026 ist der letzte, der nach diesem Muster abläuft - und er ist deutlich besser dotiert als geplant: Statt der in der Verordnung vorgesehenen 8 Millionen Euro liegen 38,5 Millionen Euro im Topf. Die zusätzlichen 30,5 Millionen sind kein frisches Budget, sondern Restmittel aus früheren Zusagen für Projekte, die nie oder nur teilweise gebaut wurden (Aussendung des Energieministeriums vom 8. Oktober).

Die Termine laut EAG-Abwicklungsstelle:

  • 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr: Start der Ticketziehung
  • 9. Oktober 2026, 8:00 Uhr: Das EAG-Portal öffnet für die Einreichung der Projekte
  • 22. Oktober 2026: Ende des Calls - wer bis dahin keinen Antrag eingereicht hat, verliert sein Ticket

An den Fördersätzen ändert sich gegenüber den ersten beiden Calls nichts:

KategorieAnlagengrößeFördersatz 2026Reihung nach
Abis 10 kWp150 €/kWpZeitpunkt des Tickets
Büber 10 bis 20 kWp140 €/kWpZeitpunkt des Tickets
Cüber 20 bis 100 kWphöchstens 130 €/kWpniedrigstem Förderbedarf
Düber 100 bis 1.000 kWphöchstens 120 €/kWpniedrigstem Förderbedarf
Speichermind. 0,5 kWh je kWp, gefördert bis 50 kWh150 €/kWhläuft mit der PV-Anlage mit

Gedeckelt ist der Zuschuss mit 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, getrennt gerechnet für Anlage und Speicher. Einen Speicher allein fördert der Bund nach geltender Rechtslage nicht - er muss gemeinsam mit einer neuen Anlage oder einer Erweiterung beantragt werden. Mehr zu den Sätzen steht im Überblick zur Photovoltaik-Förderung und zur Stromspeicher-Förderung.

Made-in-Europe-Bonus: je Komponente 10 Prozent

Auch im letzten Call gibt es den Aufschlag für europäische Wertschöpfung: je 10 Prozent für Module und Wechselrichter auf den PV-Zuschuss, 10 Prozent für den Speicher auf den Speicherzuschuss. Für eine Anlage mit 10 kWp und 10 kWh Speicher heißt das:

  • ohne Bonus: 1.500 € für die Anlage + 1.500 € für den Speicher = 3.000 €
  • mit allen drei Komponenten aus Europa: 1.800 € + 1.650 € = 3.450 €

Zwei Dinge sind dabei leicht zu übersehen. Der Bonus muss bei der Einreichung angekreuzt werden, nachträglich geht es nicht. Und abgerechnet wird nur, was auf der Whitelist der Abwicklungsstelle steht - spätestens bei der Endabrechnung muss das verbaute Modell dort gelistet sein. Welche Hersteller in Frage kommen, zeigt die Übersicht der Photovoltaik-Hersteller aus Europa.

So läuft die Ticketziehung ab

Das Ticket ist kein Antrag, sondern ein Zeitstempel. Wer am ersten Tag ab 17 Uhr ein Ticket zieht, sichert sich diesen Moment als Einreichzeitpunkt - und reicht das eigentliche Projekt danach in Ruhe ein. Verlangt werden bei der Ziehung nur zwei Angaben:

  1. Der Einspeisezählpunkt der geplanten Anlage: 33 Stellen, beginnend mit AT00, vergeben vom Netzbetreiber. Der Bezugszählpunkt des Haushalts funktioniert nicht.
  2. Eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Sie kann bei großem Andrang verspätet eintreffen; entscheidend ist die Meldung am Bildschirm, dass das Ticket gezogen wurde.

Drei Fallen, die im Leitfaden der Abwicklungsstelle stehen und trotzdem jedes Mal zuschnappen:

  • Zu oft neu laden sperrt aus. Wer die Maske immer wieder aufruft oder aktualisiert, wird zeitlich begrenzt gesperrt. Gezählt wird je IP-Adresse - ein Büro, in dem mehrere Leute gleichzeitig klicken, gilt als ein Nutzer.
  • Das letzte Ticket zählt. Werden zu einem Zählpunkt mehrere Tickets gezogen, gilt nur das zuletzt gezogene. Ein zweiter Versuch „zur Sicherheit" verschlechtert also den Platz.
  • Nur der offizielle Link. Die Abwicklungsstelle warnt ausdrücklich vor Links aus Foren und sozialen Medien.

Ein Ticket ohne Antrag verfällt am 22. Oktober. Umgekehrt geht es auch ohne Ticket: Ab dem zweiten Tag lässt sich ein Projekt direkt im Portal einreichen, als Einreichzeitpunkt gilt dann der Moment der Einreichung. In den Kategorien A und B ist das bei 33 Sekunden bis zum leeren Topf chancenlos. In C und D kann es reichen, weil dort zuerst das Gebot zählt.

Was beim Antrag vorliegen muss

Zum Zeitpunkt des Tickets braucht es ein Dokument des Netzbetreibers mit Zählpunkt, Name und Anlagenstandort - ein Netzzugangsangebot genügt - sowie alle nötigen Anzeigen und Genehmigungen. Wie man dazu kommt, beschreibt der Ratgeber zum Netzanschluss einer PV-Anlage. Fehlt nach der Einreichung etwas, setzt die Abwicklungsstelle eine Nachfrist von vier Wochen; danach gilt der Antrag als zurückgezogen.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Kauf: Bestellen und anzahlen ist erlaubt. Seit 2024 darf mit den Arbeiten schon vor dem Antrag begonnen werden. Die Grenze ist die Inbetriebnahme - der erste gültige Förderantrag muss gestellt sein, bevor die Anlage ans Netz geht.

Die Bilanz 2026: 128,5 Millionen Euro, drei Calls

Mit dem dritten Call summiert sich das Fördervolumen für Photovoltaik und Speicher heuer auf 128,5 Millionen Euro. Regulär vorgesehen waren 60 Millionen; mehr als die Hälfte der Summe sind also wiederverwendete Restmittel.

CallZeitraumRegulärRestmittelGesamtVollständige AnträgeIm KontingentQuote
123.4.-11.5.40 Mio. €30 Mio. €70 Mio. €28.99012.70144 %
216.6.-30.6.12 Mio. €8 Mio. €20 Mio. €27.9252.99111 %
38.10.-22.10.8 Mio. €30,5 Mio. €38,5 Mio. €offenoffenoffen

Antragszahlen: Ergebnis des 1. Fördercalls und Ergebnis des 2. Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle, summiert über alle vier Kategorien.

Im Juni standen 20 Millionen Euro beantragten Förderungen von rund 120 Millionen gegenüber. Die Durchschnittsquote von 11 Prozent verdeckt allerdings, wie unterschiedlich es den Kategorien erging:

Balkendiagramm: Anteil der Anträge im Förderkontingent je Kategorie beim 1. und 2. PV-Fördercall 2026. Kategorie A 40 und 8 Prozent, B 36 und 7 Prozent, C 97 und 56 Prozent, D 95 und 94 ProzentBalkendiagramm: Anteil der Anträge im Förderkontingent je Kategorie beim 1. und 2. PV-Fördercall 2026. Kategorie A 40 und 8 Prozent, B 36 und 7 Prozent, C 97 und 56 Prozent, D 95 und 94 Prozent
Das Wettrennen betrifft die kleinen Anlagen. Über 100 kWp kam in beiden Calls fast jeder vollständige Antrag zum Zug. Daten: EAG-Abwicklungsstelle.

Bei Anlagen bis 10 kWp bekam im Juni einer von zwölf Anträgen eine Zusage: 1.236 von 14.924. In der Kategorie B waren es 858 von 11.535. Ganz anders die großen Anlagen - in der Kategorie D fanden 187 von 198 Anträgen Platz.

In der Kategorie C entschied im Juni nicht die Geschwindigkeit, sondern das Gebot. Berücksichtigt wurden Anträge mit einem Förderbedarf bis 119,99 Euro je kWp. Wer den Höchstsatz von 130 Euro eingetragen hatte, ging leer aus, egal wie früh das Ticket gezogen war. Für Betriebe und Landwirte mit Anlagen über 20 kWp ist das die eigentliche Stellschraube im Oktober: ein paar Euro weniger Förderbedarf je kWp bringen mehr als die schnellste Internetleitung.

Wie die Chancen im Oktober stehen

Eine grobe Rechnung: Im ersten Call kamen auf jede Million Euro rund 180 Zusagen, im zweiten rund 150. Mit 38,5 Millionen wären demnach etwa 5.800 bis 7.000 Projekte finanzierbar. Bleibt die Nachfrage bei den knapp 28.000 bis 29.000 Anträgen der ersten beiden Runden, käme etwa jeder vierte bis fünfte zum Zug - doppelt so viele wie im Juni, halb so viele wie im Frühjahr. Wie sich die Restmittel auf die vier Kategorien verteilen, hat das Ministerium nicht veröffentlicht; die Rechnung bleibt deshalb eine Näherung. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner rechnet jedenfalls damit, dass die Mittel wieder „innerhalb kürzester Zeit" gebunden sind.

Schon jetzt fließt das meiste Geld in den Speicher

Die Ergebnislisten zeigen noch etwas, das in der Debatte kaum vorkommt. Von den 14.924 Anträgen der Kategorie A im Juni enthielten 13.495 einen Stromspeicher - neun von zehn. Im Schnitt ging es dabei um eine Anlage mit 6,4 kWp und einen Speicher mit 17,7 kWh.

Nach den Fördersätzen gerechnet ergibt das rund 960 Euro für die Anlage und rund 2.650 Euro für den Speicher, zusammen etwa 3.600 Euro (vor Bonus und vor der 30-Prozent-Deckelung). Knapp drei Viertel des Zuschusses entfallen bei einem typischen Eigenheim-Antrag also bereits heute auf die Batterie. Die Umstellung auf eine reine Speicherförderung ist für Haushalte damit ein kleinerer Schnitt, als es klingt: Was wegfällt, ist der kleinere Teil.

Ab 2027: Speichersystembonus statt PV-Zuschuss

Am 6. Oktober haben Energieministerium, die Koalitionspartner SPÖ und NEOS sowie die Branchenverbände gemeinsame Eckpunkte für die Neuaufstellung vorgelegt. Die Errichtung einer PV-Anlage selbst soll nicht mehr gefördert werden. An ihre Stelle tritt ein Speichersystembonus.

Bis Ende 2026Geplant ab 2027
Gefördert wirdPV-Anlage, Speicher nur gemeinsam mit ihrSpeichersystem - bei neuen Anlagen und als Nachrüstung bestehender
Antragin Fördercalls, vor der Inbetriebnahmelaufend, nach Fertigstellung mit der Schlussrechnung
VergabeReihung nach Ticket-Zeitpunkt bzw. Gebotantragsbasiert, nach dem Prinzip des Handwerkerbonus
Technische BedingungSpeicher mind. 0,5 kWh je kWpintelligentes Energiemanagementsystem, das den Speicher netz- und systemdienlich betreibt
Made in Europefreiwilliger Bonus, je 10 %Wechselrichter aus Europa Pflicht bei neuen Anlagen; Bonus für Speicher bei Nachrüstung
Höhe150 €/kWh Speicher, 120-150 €/kWp Anlagenoch nicht festgelegt

Zwei Punkte daraus sind für Haushalte neu und handfest. Erstens wird die Nachrüstung eines Speichers bei einer bestehenden Anlage erstmals über das EAG förderbar - bisher ging das nur, wenn gleichzeitig Module dazukamen. Zweitens verschwindet das Reservieren: Bezahlt wird für fertige, abgerechnete Projekte. Das Ministerium begründet das mit den Restmitteln selbst. Dass im Oktober 30,5 Millionen Euro ein zweites Mal vergeben werden können, zeigt, wie viel Geld für Projekte gebunden war, die nie gebaut wurden.

Das Energiemanagementsystem wird zur Eintrittskarte. Es entscheidet, wann der Speicher lädt, wann er das Haus versorgt und wann Strom ins Netz geht. Was „netz- und systemdienlich" technisch bedeutet, ist noch nicht definiert. Wer heuer noch einen Wechselrichter und einen Speicher kauft, sollte deshalb auf offene Schnittstellen und Steuerbarkeit von außen achten - und sich nicht darauf verlassen, dass jedes Gerät mit App die späteren Kriterien erfüllt.

Was noch offen ist

Beschlossen ist nichts davon. Die Eckpunkte müssen in eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes gegossen werden, und die braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. ÖVP, SPÖ und NEOS kommen zusammen auf 110 der 183 Mandate, nötig sind 122. Ohne die Stimmen der FPÖ oder der Grünen geht es nicht.

Offen sind außerdem:

  • Die Höhe des Bonus. Sie wird laut Ministerium „derzeit abschließend verhandelt" und soll in der jährlichen Investitionszuschussverordnung stehen.
  • Das Budget. Ein laufendes Antragsmodell beendet das Klick-Rennen, nicht die Knappheit. Ob es einen Jahresdeckel gibt und was passiert, wenn er erreicht ist, steht in den Eckpunkten nicht.
  • Die technischen Kriterien für Energiemanagementsystem und Speicher.
  • Die Liste der Wechselrichter. Der Branchenverband Photovoltaic & Battery Austria sieht bei der Made-in-Europe-Pflicht „noch Spielraum für eine breitere und praxistaugliche Ausgestaltung".

Im Juli hatte das Ministerium noch einen anderen Weg skizziert: die Förderintensität für Photovoltaik von 30 auf höchstens 20 Prozent zu senken (Aussendung vom 10. Juli). Die Eckpunkte vom Oktober gehen darüber hinaus und streichen den Zuschuss für die Anlage selbst.

Leer ausgegangen? Der Stichtag 1. November

Für alle, die 2026 keine Zusage bekommen, enthalten die Eckpunkte eine Übergangsregel: Projekte mit intelligentem Speicher, die heuer keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden, sollen 2027 bereits im neuen System einreichen können. Das Ministerium formuliert selbst vorsichtig - „nach derzeitiger Planung".

Aus dem Wortlaut folgt trotzdem eine praktische Konsequenz. Wer im Oktober leer ausgeht und die Anlage ohnehin baut, hat einen Grund, Schlussrechnung und Inbetriebnahme nicht mehr in den Oktober zu legen. Und die Regel gilt nur für Projekte mit Speicher und intelligenter Steuerung; bei einer neuen Anlage kommt nach den Eckpunkten der europäische Wechselrichter als Bedingung dazu. Eine reine PV-Anlage ohne Batterie hat im neuen Modell keine Perspektive auf Bundesförderung.

Je nach Ausgangslage heißt das:

  • Zusage aus dem Oktober-Call: Ab dem Fördervertrag läuft die Frist zur Inbetriebnahme - sechs Monate bis 100 kWp, zwölf Monate darüber. Die Endabrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ende dieser Frist eingereicht sein, sonst verfällt die Zusage.
  • Keine Zusage, Anlage mit Speicher geplant: Vor der Unterschrift klären, ob der Wechselrichter auf der Whitelist steht und der Speicher von einem Energiemanagementsystem angesteuert werden kann. Abrechnung und Inbetriebnahme auf November oder später legen.
  • Bestehende Anlage ohne Speicher: Abwarten kann sich lohnen. Die Nachrüstung ist heuer nicht förderbar, ab 2027 soll sie es sein.
  • Anlage über 20 kWp: Im Oktober-Call einreichen und den Förderbedarf knapp kalkulieren, nicht am Höchstsatz.

Unabhängig von der Förderung rechnet sich ein Speicher dort, wo viel Strom am Abend gebraucht wird. Der Abstand zwischen dem, was eingespeister Strom bringt, und dem, was bezogener kostet, ist der eigentliche Ertrag der Batterie - die aktuellen Werte dazu stehen bei den Einspeisetarifen. Stand aller Angaben: 8. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Kann ich nach dem 8. Oktober noch einen Antrag stellen?

Ja, bis 22. Oktober 2026 über das EAG-Portal. Ohne Ticket gilt als Einreichzeitpunkt der Moment der Einreichung. In den Kategorien A und B sind die Mittel dann erfahrungsgemäß vergeben; in C und D zählt zuerst der niedrigste Förderbedarf je kWp, der Zeitpunkt entscheidet nur bei gleichem Gebot.

Darf ich die Anlage schon bestellen, bevor ich die Förderung beantrage?

Ja. Seit 2024 dürfen Private und Unternehmen vor dem Antrag mit den Arbeiten beginnen, also auch bestellen und anzahlen. Der erste gültige Förderantrag muss aber gestellt sein, bevor die Anlage in Betrieb geht.

Gibt es 2027 noch Geld für eine PV-Anlage ohne Speicher?

Nach den Eckpunkten vom 6. Oktober 2026 nicht mehr. Die klassische Investitionsförderung für die Anlage soll durch einen Speichersystembonus ersetzt werden. Gesetz ist das noch nicht - die Novelle braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Wird ein Speicher für meine bestehende PV-Anlage gefördert?

Heuer nicht: Das EAG fördert Speicher nur gemeinsam mit einer neuen Anlage oder einer Erweiterung. Ab 2027 soll die Nachrüstung förderbar werden, Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagementsystem. Höhe und technische Kriterien stehen noch nicht fest.

Wie hoch wird der Speicherbonus?

Das ist offen. Das Energieministerium verhandelt Höhe und Bedingungen noch; festgelegt werden sie in der jährlichen Investitionszuschussverordnung. Im alten System gibt es 150 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität, gefördert werden höchstens 50 kWh.