Die Anschaffung eines Stromspeichers in Kombination mit einer Photovoltaikanlage wird in Österreich sowohl auf Bundesebene als auch von einigen Bundesländern gefördert. Mit der Speicherförderung soll die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom optimiert und die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz reduziert werden. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Stromspeicher in Österreich.
Bundesweite Förderungen
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Das EAG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energien in Österreich. Im Rahmen des EAG werden seit 2025 fixe Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gewährt: 1.000 Euro für PV-Anlagen ab 5 kWp und 1.000 Euro für Stromspeicher ab 5 kWh . Gefördert werden Private, Landwirte, Betriebe und weitere. Die Förderanträge sind online bei der OeMAG (Österreichische Energieagentur) einzureichen .
Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds fördert seit April 2024 die Errichtung und Nachrüstung von Stromspeichern bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh. Die Förderung beträgt 200 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität . Voraussetzung ist, dass der Speicher mit einer bestehenden Stromerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert wird. Das Förderbudget für 2024 wurde jedoch bereits Ende April ausgeschöpft . Aktuell werden Großspeicheranlagen über 1 MWh Nettokapazität gefördert .
Landesförderungen
Neben den bundesweiten Förderungen gibt es in einigen Bundesländern eigene Förderprogramme für Stromspeicher:
Wien
Die Stadt Wien fördert Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen mit bis zu 200 Euro pro kWh, maximal jedoch 30% der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro. Die Förderung kann bis 31. Dezember 2025 beantragt werden
Niederösterreich
Niederösterreich fördert Stromspeicher im Rahmen der Sanierungsförderung für Gebäude bis 500 Quadratmeter. Die Förderung beträgt 4% der förderfähigen Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre . Zusätzlich gibt es eine Förderung für Gemeindegebäude, die maximal 30% der anrechenbaren Kosten beträgt, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Projekt. Die maximale Speicherkapazität beträgt 20 kWh, wobei die Förderung 100 Euro pro kWh beträgt .
Kärnten
Kärnten bietet eine Förderung für Stromspeicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh. Die Förderung beträgt 275 Euro pro kWh, deckt jedoch maximal 50% der Kosten ab .
Salzburg
Salzburg fördert Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen mit einem Zuschuss von 1.000 Euro. Die Förderung deckt bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten ab. Die maximale Speicherkapazität beträgt 20 kWh .
Steiermark
Die Steiermark bietet ab 2025 Förderungen für Stromspeicher im Rahmen der Wohnbausanieurng an.
Voraussetzungen für die Förderung
Die genauen Voraussetzungen für die Förderung von Stromspeichern können je nach Förderprogramm variieren. In der Regel müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Stromspeicher muss in Kombination mit einer Photovoltaikanlage installiert werden.
- Die Anlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen (z.B. Mindestgröße, Kommunikationsfähigkeit).
- Der Stromspeicher muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Antragstellung
Die Antragstellung für die Stromspeicher Förderung erfolgt in der Regel online über die jeweilige Förderstelle (z.B. OeMAG, Kommunalkredit Public Consulting). Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, wie z.B. die Rechnung für den Stromspeicher, das Angebot des Installateurs und der Nachweis über den Bezug von Ökostrom.